„Nach Rufmord an einem Lehrling“: Grüne klagen Freiheitliche

Präsident Van der Bellen und Landesrat Anschober besuchten den Lehrling
Landesrat Anschober will die Affäre um falsche Beschuldigungen eines afghanischen Lehrlings auch rechtlich geklärt wissen.

Schon nach der „Richtigstellung“ der FPÖ ätzte Landesrat Rudi Anschober: „Sorry, das ist zu wenig.“ Am Donnerstag legte der Landessprecher der oberösterreichischen Grünen nach: Er kündigte an, Johann Gudenus, Klubobmann der FPÖ im Nationalrat, wegen des Verdachts der Verleumdung und der üblen Nachrede zu klagen.

Die Geschichte, die hinter dem politisch-rechtlichen Disput steht, ist bekannt und traf einen jungen Mann: Eltaf H., Lehrling in einem Supermarkt, musste erdulden, von der FPÖ in das Eck der Islamisten gestellt zu werden. Klubchef Gudenus fungierte als Speerspitze und sprach von „Beweisen“, wonach H. einer Terrormiliz sympathisiere. Nach Tagen der Aufregung versicherten Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft, dass nichts gegen den Afghanen vorliege.

Die FPÖ schwieg dann erst einmal. Am 8. und 9. September verschickte die Partei plötzlich Aussendungen, zunächst die FPÖ Oberösterreich, dann der Parlamentsklub. Darin „widerrufen“ die Freiheitlichen die Behauptungen und „bedauern die Unannehmlichkeiten“.

Landesrat Anschober reicht das nicht und kritisiert den „Rufmord an einem Lehrling“ weiterhin heftig. „Es wurde eine Grenze überschritten, dieses Vorgehen kann nicht hingenommen werden“, begründete Anschober die rechtlichen Schritte gegen die FPÖ und Gudenus. „Hier muss ein Schlussstrich gezogen werden. Sonst stellt sich die Frage, wer als Nächster vorgeführt wird.“

Anschober bat Rechtsanwältin Maria Windhager, die Möglichkeiten zu prüfen. Sie geht von „hohen Erfolgsaussichten“ aus, weil Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien.

„Rehabilitation“

Die Grünen schicken nun eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft; offen ist, ob auch der Lehrling selbst so einen Schritt geht. Das werde der junge Mann „in Kürze“ entscheiden, berichtete Anschober am Donnerstag. „Mein Ziel ist jedenfalls die vollständige Rehabilitation des Betroffenen.“

Die erste Klage der Grünen richtet sich allerdings direkt gegen Johann Gudenus, doch er ist Parlamentarier und damit gegen rechtliche Verfolgung immun: Um tatsächlich gegen ihn ermitteln zu können, muss die Justiz erst einmal die Auslieferung des Abgeordneten beim Nationalrat beantragen.

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