Mutmaßliche Wähler-Bestechung: Diversion für Wiener Wirtin

Ihr besonderes Faible für die FPÖ hat die 60-jährige Wiener Wirtin Susanne R., die am Bahnhof Floridsdorf ein kleines Café betreibt, am Mittwoch auf eine Anklagebank im Straflandesgericht Wien gebracht. Der Vorwurf lautete auf Bestechung bei einer Wahl. Am Tag der vergangenen Wien-Wahl hat sie ihre Gäste mit einer sprichwörtlichen Schnapsidee umgarnt.
„Wahlfrühschoppen am 27. 4. ab 9 Uhr (zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst 5 Gratis Getränke)“, postete die Betreiberin auf einer Facebook-Seite des Cafés. „Getränke sind schon eingekühlt und a Burnheidl gibts a. Denkt’s dran, es geht um Wien und um unser Floridsdorf.“ Dieses unlautere Angebot hatte sie offenbar auch im Lokal ausgehängt.
Diversion und Probezeit
„Wer einem Wahl- oder Stimmberechtigten ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, damit er in einem bestimmten Sinn oder damit er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen“, heißt es im Strafgesetzbuch.
Am Mittwoch wurde ihr ein kurzer Prozess gemacht. „Sie sagte, es tue ihr leid, sie wollte niemand bestechen“, sagt ihr Strafverteidiger Wolf-Georg Schärf zum KURIER. „Das Verfahren endete mit einer Diversion.“ Also ohne Verurteilung. Sie müsse nur zeitnah einen Pauschalkostenbeitrag leisten. Sollte sich die Wirtin in den nächsten zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen, werde das Verfahren eingestellt.
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