Mit Obst- und Feuerwerksständen: Steirer hinterzog Millionen

(Symbolbild)
Der Mann soll 1,7 Millionen Euro an Umsatzsteuer und mehr als eine Million Euro an Einkommenssteuer hinterzogen haben. Vier Jahre Haft drohen.

Ein Steirer soll über Jahre hinweg mit Obst- und Feuerwerksständen rund 1,7 Millionen Euro an Umsatzsteuer und mehr als eine Million Euro an Einkommenssteuer hinterzogen haben. Laut Finanzministerium ist er nun zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Der Fall war 2017 in der Obersteiermark aufgeflogen. Der Beschuldigte hatte seine Verkaufsstände aber in der gesamten Steiermark betrieben. Der Abgabenbetrug reicht bis ins Jahr 2009 zurück.

Den Fall hatte 2017 eine routinemäßige Überprüfung des Finanzamtes Judenburg-Liezen bei drei Einzelunternehmern ins Rollen gebracht, die Obst und Feuerwerke bei Ständen verkauften.

"Dabei kam der Verdacht auf, dass diese zwar gegenüber der Abgabenbehörde als Betreiber des eigenen Gewerbebetriebes in Erscheinung traten, die Abwicklung des laufenden Geschäfts aber jeweils unter massiver Einflussnahme einer weiteren Person, nämlich des verurteilten Haupttäters, stattfand", hieß es seitens des Finanzamts.

Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen

Schon die erste Überprüfung habe "gröbste Mängel" zu Tage gebracht: "Abgesehen von massiven Buchführungsfehlern wurden auch erhebliche Kalkulationsdifferenzen aufgedeckt." Es wurden weitere Ermittlungen gestartet, darunter auch Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen. Dabei konnte der Aufenthaltsort des Haupttäters ausgeforscht werden. Durch Einvernahmen von Beschuldigten und Angestellten sei bewiesen worden, dass der Abgabenbetrug im Jahr 2009 begonnen und bis 2018 fortgesetzt wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass der Verdächtige der "faktische Machthaber in allen Unternehmen war und nur 'Strohmänner' als Geschäftsführer vorgeschoben hatte".

Neben den Beweisen für den Steuerbetrug wurden auch Drogen bei den Hausdurchsuchungen sichergestellt. Bei 16 Obstständen wurde Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro beschlagnahmt. Der Verdächtige war in Untersuchungshaft und nun wird er - bei Rechtskraft des Urteils - noch länger im Gefängnis bleiben. Seine Beitragstäter fassten bedingte Freiheitsstrafen zwischen 15 und 24 Monaten aus und nahmen das Urteil bereits an. Neben der Haftstrafen müssen auch die Steuern nachgezahlt werden.

Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt

"Dieser Fall zeigt, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und wir gegen unfaire Geschäftspraktiken rigoros vorgehen. Abgabenbetrug schadet den redlichen Unternehmen und schwächt letztlich auch den Wirtschaftsstandort Österreich, dafür habe ich absolut kein Verständnis", kommentierte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) das Ausgang des Verfahrens.

Die Staatsanwaltschaft Leoben bestätigte gegenüber der APA, dass der Prozess am 26. Jänner im Landesgericht Leoben stattgefunden hat. Laut Landesgericht Leoben ist das Urteil mittlerweile sogar rechtskräftig.

Kommentare