Missbrauchsvorwürfe: Ex-ÖSV-Trainer Kahr zog Berufung zurück

Missbrauchsvorwürfe: Ex-ÖSV-Trainer Kahr zog Berufung zurück
Freisprüche einer Vorarlberger Ex-Skirennläuferin und deren Ehemann rechtskräftig.

Die Freisprüche für eine Vorarlberger Ex-Skirennläuferin und deren Ehemann, die gegen den ehemaligen ÖSV-Trainer Karl "Charly" Kahr Missbrauchsvorwürfe erhoben hatten und darum von diesem wegen übler Nachrede geklagt wurden, sind rechtskräftig. Kahr habe seine Berufung gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Bludenz zurückgezogen, informierte der gegnerische Anwalt Martin Mennel die APA.

Kahr hatte den von ihm angestrengten Prozess wegen übler Nachrede Mitte Jänner in erster Instanz verloren. Die zwei Angeklagten, eine ehemalige Skirennläuferin und ihr Ehemann, wurden am Bezirksgericht Bludenz freigesprochen. Kahrs Anwalt Manfred Ainedter meldete umgehend "volle Berufung" an. Nun zog Kahr die Berufung zurück. "In Hinblick auf mein hohes Alter, meine angeschlagene Gesundheit und nicht zuletzt mit Rücksicht auf meine Familie ziehe ich das angemeldete Rechtsmittel hiemit zurück", heißt es in dem der APA vorliegenden Antrag seines Rechtsanwalts Ainedter. Das Bezirksgericht Bludenz erklärte das Urteil am 16. April daher für rechtskräftig.

Begründung "verwundert"

Die Begründung Kahrs "verwundert", so Rechtsanwalt Mennel, der das Ehepaar vertritt. Schließlich hätten sich die Umstände seit Kahrs Stellungnahme gegenüber der APA nicht geändert, in der er es bedauerte, dass es nicht möglich gewesen sei "die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen". Es stelle sich daher die Frage, warum Kahr die Berufung tatsächlich zurückgezogen habe, "hätten doch nach seiner eigenen Argumentation in einem ordnungsgemäßen Verfahren die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen widerlegt werden können".

"Er hat es bisher jedenfalls nicht der Mühe wert gefunden, sich bei unseren Mandanten, die er völlig unberechtigt gerichtlich belangte, zu entschuldigen", so Mennel weiter. Er wies zudem darauf hin, dass "nach unserer Auffassung über unsere Mandanten nicht identifizierend berichtet werden darf". Diese Ansicht sei unlängst vom Landesgericht Feldkirch nicht rechtskräftig in einem Verfahren gegen ein Vorarlberger Medium bestätigt worden.

Der Prozess, den Kahr angestrengt hatte, drehte sich um zwei WhatsApp-Nachrichten der Eheleute, die sie vor rund einem Jahr an Skilegende Annemarie Moser-Pröll versandten, in Reaktion auf deren öffentliche Aussagen, die sie für falsch und scheinheilig hielten. "CK ("Charly"Kahr, Anm.) hat zusammen mit TS (Toni Sailer, Anm.) viele Mädchen missbraucht und gebrochen" schrieb der erstangeklagte Ehemann, "Dein Entjungferer Charly. Du warst noch keine 16 Jahre alt" die ehemalige Skirennläuferin. Moser-Pröll war nach dem Outing der Ex-Skirennläuferin Nicola Werdenigg befragt worden, die in einem Medienbericht erklärt hatte, während ihrer Skikarriere von einem Mannschaftskollegen vergewaltigt worden zu sein.

Moser-Pröll leitete die WhatsApp-Nachrichten an Kahr weiter, wodurch dieser erst Kenntnis von den Vorwürfen erlangte und Anklage wegen übler Nachrede einreichte. Kahr wies die Vorwürfe stets zurück: "Ich habe nicht auf so einem Niveau gelebt", erklärte er. Über die Freisprüche zeigte er sich laut seinem Anwalt "empört".

Die Freisprüche erfolgten, da das Gericht zur Ansicht gelangte, dass die Nachrichten an Moser-Pröll nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, womit es aus rechtlicher Sicht nicht möglich war, dass Kahr beleidigt wird. Moser-Pröll als Empfängerin sei nämlich davon ausgegangen, dass der Inhalt der Nachricht nicht der Wahrheit entspricht. Dem Ehemann der Ex-Sportlerin, der Moser-Pröll ebenfalls eine WhatsApp-Nachricht zukommen hatte lassen, wo es hieß, Kahr hätte "viele Mädchen missbraucht und gebrochen", wurde vom Gericht zugebilligt, diese gutgläubig abgeschickt zu haben.

Keine Entschuldigung

Kahr wird sich bei der Ex-Skirennläuferin und ihrem Ehemann nicht entschuldigen, nachdem die Freisprüche für die beiden in einem von ihm angestrengten Verfahren wegen übler Nachrede rechtskräftig geworden sind. "Er sieht keinen Anlass zu einer Entschuldigung", teilte Kahrs Rechtsvertreter Manfred Ainedter der APA mit.

In dem Verfahren am Bezirksgericht Bludenz sei "nicht ein Mal ansatzweise hervorgekommen, dass die gegen Kahr gerichteten Vorwürfe richtig sind". Die Freisprüche wären "ausschließlich aus rein rechtlichen Gründen erfolgt", stellte Ainedter fest: "Es wurde vom Gericht nicht geklärt, ob die behaupteten Missbrauchsvorwürfe stimmen oder nicht. Die Wahrheit ist nicht ans Tageslicht gekommen." Das Gericht habe in seiner Entscheidung allerdings festgehalten, dass die als Zeugin vernommene Annemarie Moser-Pröll jedenfalls nicht unglaubwürdiger war als ihre seinerzeitige Vorarlberger Mannschaftskollegin, so Ainedter sinngemäß. Moser-Pröll hatte vehement ihr unterstellte intime Kontakte mit Kahr bestritten.

Obwohl Kahr seine Berufung gegen die Vorarlberger Ex-Skirennläuferin zurückgezogen hat, will er sich weiter zur Wehr setzen, falls er in Verbindung mit Missbrauchsvorwürfen gebracht wird, kündigte sein Anwalt an. "Sollten neuerlich derartige Behauptungen öffentlich aufgestellt werden, wird er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen", bekräftigte Ainedter.

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