Schwerer sexueller Missbrauch: Ehepaar muss ins Gefängnis
Ein 51-jähriger Mann hatte gestanden, seine Stieftochter seit ihrem zwölften Geburtstag immer wieder missbraucht zu haben, er muss für vier Jahre ins Gefängnis. Die 37-jährige Mutter hatte die Übergriffe gebilligt, sie wurde zu 30 Monaten Haft, davon zehn unbedingt, verurteilt.
Staatsanwältin Karin Schweiger listete in ihrer Anklage am Landesgericht Klagenfurt schwerste Übergriffe des Mannes auf, sie hatten über Jahre hinweg stattgefunden. „Die Mutter hat den unüblichen Sexualtrieb des Mädchens auch noch gefördert“, sagte Schweiger.
Der 51-Jährige sagte, er habe eigentlich nie ein sexuelles Interesse an seiner heute 16-jährigen Stieftochter gehabt: „Aber sie ist aufdringlich geworden.“ „Und Sie als erwachsener Mann können sich da nicht wehren?“, fragte die Richterin.
„Ich habe den Fehler gemacht, dass ich mir keine professionelle Hilfe geholt habe“, antwortete der Mann. Und schob nach: „Das heißt nicht, dass ich die Schuld auf sie abschieben will.“
Trotz Geständnis weiter Kontakt
Nachdem es zu einigen Übergriffen gekommen war, gestanden der Mann und das Mädchen die Vorgänge der 37-Jährigen, woraufhin diese mit ihrer Tochter auszog - für eine Woche. „Ich wollte ihm noch eine Chance geben. Meine Tochter hat mich auch unter Druck gesetzt, sie hat gesagt, dass sie damit aufhören will und ihn als Papa vermisst“, erzählte die 37-Jährige.
„Ist das dann nicht ein Widerspruch, dass Sie wieder zu Ihrem Mann gezogen sind und ihm dann auch bei einem Gespräch Ihren Segen für die Übergriffe erteilt haben?“, wollte die Richterin wissen. Die Frau gab zu, einen Fehler gemacht zu haben.
Die Verteidigerin des 51-Jährigen sagte, man könne ihren Mandanten „wohl nicht als klassischen, gefährlichen, triebgesteuerten Gewalttäter hinstellen“. Die Stieftochter habe in jungen Jahren einen ausgesprochen starken Sexualtrieb entwickelt: „Dass er dem Drängen nachgegeben hat, kann aber nicht gerechtfertigt werden“, sagte die Verteidigerin. In die gleiche Kerbe schlug auch Philipp Tschernitz, der Anwalt der 37-Jährigen: „Es gibt nichts zu beschönigen. Sie wäre verpflichtet gewesen, professionelle Hilfe zu suchen.“
Als Alleinerzieherin sei sie massiv überfordert gewesen, es habe auch einen schweren Loyalitätskonflikt gegeben, weil sie befürchtet habe, ihren Mann und ihre Tochter zu verlieren.
Laut Richterin„nicht alltäglicher“ Fall
In ihrer Urteilsbegründung sprach auch Richterin Roßmann von einem „nicht alltäglichen, gravierenden“ Fall. Dass die Tochter offensichtlich aktiv geworden war, erspare dem Stiefvater den Vorwurf nicht: „Da hätten Sie viel mehr die Verpflichtung gehabt, richtig auf auffälliges Verhalten zu reagieren.“
Erschwerend fiel der lange Deliktzeitraum und die Vielzahl von Übergriffen ins Gewicht. Die Mutter sei zwar „nur“ die Beitragstäterin gewesen und offensichtlich überfordert. „Aber eine unbedingte Haftstrafe ist erforderlich, denn man muss auch gegenüber anderen Müttern signalisieren: So kann es nicht sein.“
Beide Angeklagten nahmen das Urteil an, Staatsanwältin Schweiger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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