Messerattacke in Tirol: Einweisungsantrag gegen Tatverdächtigen

Messerattacke in Tirol: Einweisungsantrag gegen Tatverdächtigen
Afghane war bei Tat vor Innsbrucker Bogenmeile offenbar unzurechnungsfähig. Prozesstermin stand vorerst noch nicht fest.

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 21-jährigen Vorarlberger in der Nacht auf den 25. November in der Innsbrucker "Bogenmeile" hat die Staatsanwaltschaft die Einweisung des tatverdächtigen 25-jährigen Afghanen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Dies sagte ein Sprecher der Anklagebehörde der APA und bestätigte damit Medienberichte.

Eine psychiatrisches Sachverständigengutachten habe bei dem Mann eine psychische Störung höchsten Grades mit Gefährlichkeitsprognose festgestellt, erklärte Sprecher Thomas Willam. Man gehe vom Tatbild des Mordes aus, die Geschworenen müssten aufgrund der offenbaren Unzurechnungsfähigkeit aber nun über eine Anstaltseinweisung entscheiden. Ein Prozesstermin stand vorerst noch nicht fest.

Laut Staatsanwaltschaft war auf Videoaufzeichnungen erkennbar, dass es sich bei dem Täter um den Afghanen handelt. Dem Obduktionsgutachten zufolge wurde dem Vorarlberger von hinten mit einer vier Zentimeter breiten Klinge in den Hals gestochen. Der Stich hatte dabei die Luftröhre und die Halsvene durchtrennt.

Der Vorarlberger war am 24. November gemeinsam mit acht Bekannten mit einem Zug gegen 22.00 Uhr in Innsbruck angekommen. Gegen 0.30 Uhr ging die Gruppe in ein Lokal in der "Bogenmeile". Dieses verließen sie rund 45 Minuten später wieder. Danach wurde die Gruppe von einem Mann bis zur Kreuzung Ing. Etzel-Straße/Museumstraße verfolgt. Dort griff dieser laut Polizei vollkommen unvermittelt und überraschend den 21-Jährigen, der als letzter in der Gruppe ging, von hinten an.

Der junge Mann wurde nach der Erstversorgung durch einen Notarzt in die Innsbrucker Klinik eingeliefert. Für ihn kam jedoch jede Hilfe zu spät, er erlag wenig später seinen schweren Verletzungen.

Der Täter flüchtete unmittelbar nach der Attacke zu Fuß. Im Zuge einer Alarmfahndung nahm die Exekutive zwei Afghanen fest. Einer von ihnen, ein 20-Jähriger, wurde schließlich wieder auf freien Fuß gesetzt.

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