Klage-Welle: Hunderte Österreicher fordern Rubbellos-Jackpot

Symbolbild (Trafik).
Zusammenfassung
- Missverständliche Formulierung auf Rubbellos führt dazu, dass 200 Spieler statt 2 den Jackpot beanspruchen.
- Fehlender Zusatz 'pro Spiel' ermöglicht Auslegung, dass 3 Geldschein-Symbole über beide Spiele zum Gewinn führen.
- Österreichische Lotterien bieten Rückerstattung des Lospreises an und sehen die Angelegenheit als 'unredliches Geschäftsmodell'.
Eigentlich hätte das Rubbellos der Serie 446 der Österreichischen Lotterien, bekannt als "1 Jahr Weihnachten", nur 2 Gewinner haben sollen.
Doch eine missverständliche Formulierung könnte nun dazu führen, dass gleich 200 Losbesitzer den Jackpot beanspruchen – wie Profil berichtet.
Entscheidender Zusatz fehlt
Auslöser der Verwirrung ist ein entscheidender Absatz auf der Rückseite des Loses: "Auf diesem Rubbellos befinden sich 2 Spiele. Rubbeln Sie 'Spiel 1' und 'Spiel 2' auf. Finden Sie 3x den gleichen Geldbetrag pro Spiel, so haben Sie diesen Geldbetrag 1x gewonnen. Finden Sie das 3x das Geldschein-Symbol '5000', gewinnen Sie EUR 5.000,- monatlich, 1 Jahr lang!"
Genau dieser letzte Satz könnte die Serie 446 zur teuersten in der Geschichte der Österreichischen Lotterien machen. Denn: Der entscheidende Zusatz "pro Spiel" fehlt. Dadurch lässt sich die Regel so auslegen, dass der Hauptgewinn auch dann fällig wird, wenn insgesamt drei "5000"-Symbole über beide Spiele hinweg erscheinen. Das hat weitreichende Konsequenzen: 200 Losbesitzer fordern nun jeweils 5.000 Euro monatlich für ein Jahr - insgesamt 12 Millionen Euro.
Lotterien: Gebe dann 270.000 Lose mit Hauptgewinn
Mehr als 1,2 Millionen dieser Lose wurden rund um den Jahreswechsel 2023/2024 aufgelegt. Ende Oktober 2024 sprach eine Richterin am Handelsgericht Wien einem Losbesitzer den Gewinn zu. Sein Anwalt Oliver Peschel vertritt mittlerweile 180 weitere Betroffene – viele von ihnen meldeten sich nach einem Aufruf auf seiner Webseite.
Laut den Lotterien gibt es in dieser Serie knapp 270.000 Lose mit Hauptgewinn. Ihre Rechtsabteilung sieht die Angelegenheit jedoch völlig anders und spricht von einem "unredlichen Geschäftsmodell". Ein Kläger etwa besaß sechs gewinnende Lose – obwohl der Hauptpreis eigentlich nur zweimal vergeben werden sollte.
Lotterien kompromissbereit: Lospreis wird zurückerstattet
Mittlerweile zeigen sich die Lotterien kompromissbereit und bieten an, den Lospreis zu erstatten. In einem Schreiben an die Kläger ist von einem "offensichtlichen Erklärungsirrtum" die Rede – der Vertrag sei deshalb wegen „Irrtums“ aufgehoben worden. Der Anwalt Philipp Kalser, der ebenfalls einen Kläger vertritt, will dies nicht gelten lassen: Ein Irrtum "mag möglicherweise vorliegen, aber die Aufklärung darüber ist schlicht nicht rechtzeitig erfolgt", sagte der Advokat.
Einzelne Kläger sollen sich laut Peschel bereits im November 2023 bei den Lotterien gemeldet und ihren vermeintlichen Hauptgewinn beansprucht haben. Die Lose wurden jedoch noch im Jänner 2024 verkauft, merkte der Anwalt im Gespräch mit der APA an.
Im März steht die nächste Klage an. Ob der Kläger seinen Gewinn tatsächlich erhält, bleibt abzuwarten. Eines jedoch scheint sicher: Künftig werden die Lotterien ihre Rubbellose wohl noch sorgfältiger prüfen.
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