Kurzer Prozess um Verhetzung endet mit Freispruch für Ex-FPÖ-ler

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Ein Kommentar auf Facebook über "Massenmörder mit Kettensägen" unter den Zuwanderern ist keine Verhetzung.

Kurzer Prozess im Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen des Vorwurfs der Verhetzung gegen einen ehemaligen FPÖ-Funktionär aus Niederösterreich: Der Frühpensionist, er wird demnächst 49 Jahre alt, musste sich wegen einer Aussage in den Kommentaren auf der Facebook-Seite des Wiener FPÖ-Politikers Leo Kohlbauer (Medieninhaber: FPÖ Landesgruppe Wien) verantworten.

Dort war eine Diskussion über die Corona-Maßnahmen der Regierung entbrannt, in die sich der Angeklagte auch einbrachte. Nämlich, dass "im Gegensatz zu uns Österreichern Massenmörder mit Kettensägen" unbehelligt einreisen könnten. 

Die Maßnahmen haben ihn offenbar sehr belastet, wie er dem Richter verärgert schilderte: "Ich war zwei Mal in Kroatien und wurde zwei Mal an der Grenze gequält. Ich habe eine Katze aus Kroatien mitgenommen. Die hätte er sich anschauen müssen. Aber die war dem Zöllner wurscht. Der hat sich nur für Corona interessiert. "

"Emoji ist kein Freibrief"

Er poste häufig "sarkastische Kommentare", erklärte der Angeklagte dem Richter, jenes, für das der Mann auf der Anklagebank sitzt, war auch mit einem Emoji versehen. Und weiter, er habe nicht sagen wollen, dass alle oder eine bestimmte Gruppe an Zuwanderern Massenmörder seien: "Es gibt ja gut integrierte auch, mit meiner Tochter ist sogar eine in die Schule gegangen, aber leider kommen auch ganz schlimme Leute herein."

Sein Verteidiger räumte im Plädoyer ein, das Posting sei "vielleicht dumm, unter der Gürtellinie, grenzwertig oder nicht gescheit, und ein Emoji ist kein Freibrief für alles, aber Verhetzung war das nicht, nur eine überspitzte Formulierung."

Der Kommentar wurde übrigens bald wieder ausgeblendet. Richter Gerald Wagner folgte der Argumentation des Verteidigers, die Aussage sei im Zusammenhang mit der Corona-Diskussion gefallen und habe sich nicht explizit auf eine besondere Gruppe bezogen. Deshalb der Freispruch - nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat. 

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