Konsens aller Parteien für Reform im Kärntner Landtag

Landtag: Modernisierung der Landtagsgeschäftsordnung
Mehr Rechte für kleinere Fraktionen, Prüfkompetenz des Rechnungshofs wird ausgeweitet.

Das Bild, das sich am Dienstag im Klagenfurter Landhaus bot, war ein seltenes: Neben Vertretern der Regierungsparteien, Andreas Scherwitzl (SPÖ) und Markus Malle (ÖVP), waren auch die oppositionellen Gernot Darmann (FPÖ) und Gerhard Köfer (Team Kärnten) dabei. Grund für die Zusammenkunft war eine Verfassungsnovelle.

Ihr Inhalt: Die Opposition soll mehr Rechte im Landtag erhalten. Auslöser dafür war der parteiübergreifende Konsens, dass nach der Adaptierung der Regierungsform die Rolle der Opposition als Kontrollorgan wieder gestärkt werden muss. Die vor drei Jahren erfolgte Umstellung von einem Konzentrationssystem (Parteien werden ab einer gewissen Stärke mit Regierungsaufgaben betraut) in ein Koalitionssystem, sorgte für Unsicherheit.

 

Minderheitenrechte

Geplant ist, dass künftig auch Interessensgemeinschaften im Landtag, also Fraktionen, die zu wenig Abgeordnete haben, um einen Klub zu bilden, die Möglichkeit haben sollen, Dringlichkeitsanträge einzubringen. Bei mündlichen Anfragen soll der Fragesteller entscheiden können, ob er eine mündliche oder schriftliche Antwort des Regierungsmitglieds wünscht.

Weiters geplant: Die Vorlage einer Prognose zum Erreichen der Wirkungsziele, die die Regierungsmitglieder bei Erstellung des Landesbudgets angeben müssen. Der Landesrechnungshof soll auch Unternehmen, an denen Gemeinden mit zumindest 25 Prozent beteiligt sind, prüfen dürfen – das gilt auch für Projekte von Gemeinden, falls mehr als 2,5 Millionen Euro investiert werden.

Oppositionsführer Gernot Darmann spricht von „einem Schritt in die richtige Richtung“ ortet aber Optimierungspotenzial. Insbesondere in Kontrollausschüssen müsse die Opposition mehr Rechte bekommen.

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