Jugendliche scheiterten erneut mit Klimaklage vor dem VfGH
Mehrere Jugendliche sind erneut mit einer Klimaklage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt.
Wie die Zeitung "Die Presse" (online) am Freitag berichtete, scheiterte der Antrag - wie bereits der erste Versuch - an seiner Formulierung.
Einer ihrer Anträge, der die Festlegung von Treibhausgas-Höchstmengen behandelte, wurde demnach als zu eng gefasst vom VfGH zurückgewiesen. Man hätte mehr konkrete Stellen anfechten müssen, damit die Anfechtung Sinn ergibt.
Absage von Richtern
Dem Zusatzantrag, das Klimaschutzgesetz ganz aufzuheben, erteilten die Richter der "Presse" zufolge ebenso eine Absage. Denn dadurch würden auch Passagen außer Kraft treten, die selbst die Antragsteller nicht als verfassungswidrig betrachten - etwa Vorschriften über das beratende Nationale Klimaschutzkomitee.
Die anwaltlich vertretenen Minderjährigen leiten aus den Kinderrechten die Notwendigkeit ab, einen starken Klimaschutz zu schaffen. "Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig ist sowie auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung", heißt es in einem 2011 beschlossenen Verfassungsgesetz.
Der VfGH könne aber im Gegensatz zum Parlament keine Gesetze schreiben, sondern nur Normen oder Teile davon aufheben.
Seitens des VfGH wurde gegenüber der APA erklärt, dass Zurückweisungen von Klagen, weil sie zu weit bzw. zu eng gefasst sind, eine immer wieder vorkommende Thematik darstellt. Auch eine eingebrachte Klage gegen die Impfpflicht scheiterte etwa daran vor dem VfGH.
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