Junge Frau wurde Pflegefall: Spital muss Schmerzengeld zahlen
Die junge Steirerin wurde zum Pflegefall
Als Marija 17 Jahre alt war, fingen ihre Handgelenke, Knie und Knöchel zu schmerzen an. Sie verlor in kürzester Zeit massiv an Gewicht, litt an Übelkeit. Im LKH Graz gab man ihr Schmerzmittel, fragte, ob sie magersüchtig sei - und schickte sie heim.
Erst ein halbes Jahr später wurde diagnostiziert, dass sie an einer Erkrankung leidet, die das eigene Immunsystem angreift.
Das war 2012. Elf Jahre später ist die Steirerin querschnittgelähmt, ihr Rücken schmerzt dauernd, die Arme sind in der Motorik stark eingeschränkt. Marija sitzt im Rollstuhl und ist auf 24-Stunden-Pflege angewiesen.
2016 wandte sich die junge Frau mithilfe der Grazer Rechtsanwältin Karin Prutsch-Lang an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer: Dem Spital wurde vorgeworfen, die Autoimmunerkrankung Lupus zu spät erkannt zu haben.
2017 folgte die Klage aus Schadenersatz und Schmerzengeld in der Höhe von insgesamt 130.000 Euro.
Nun ist das zivilgerichtliche Verfahren beendet - zugunsten der jungen Frau. Es gab einen Vergleich mit der Krankenanstaltengesellschaft (KAGES), die Therapien, Pflegekosten und Medikamente zahlen muss. "Für mich ist das der am längsten anhängige Akt als Arzt-Haftungsfall in meiner Kanzlei", versicherte Prutsch-Lang am Mittwoch.
Was rechtzeitige Behandlung gebracht hätte
Mehr als acht Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, Marija will anderen Menschen Mut machen und bei der Aufklärung helfen: "Ich weiß, dass ich nicht die einzige bin. Ich weiß, dass es extrem vielen Menschen so geht, bei denen chronische Schmerzen auf die Psyche geschoben werden."
Marija vor der Erkrankung
Lupus dagegen wäre - so früh genug erkannt - "bei hochdosierter Medikation nicht aufgeflammt", wie ein Gutachter bereits 2017 festhielt. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre die Grunderkrankung in deutlich abgedämpfter Form aufgetreten."
Marijas Fall ist auch in einem Podcast zu hören.
Zweiter langer Rechtsstreit gewonnen
Auch in einem anderen langen Rechtsstreit konnte sich Prutsch-Lang vor Kurzem durchsetzen: Die KAGES musste im Sommer Georg Polic rund 210.000 Euro für eine Therapie zahlen. Deren Kosten wurden zuvor durch Spenden gedeckt, der Oberste Gerichtshof hielt aber fest, dass die "medizinisch gebotene Behandlung" unterlassen wurde, was Georgs "ohnehin sehr fragilen Gesundheitszustand gefährdete".
Bei dem mittlerweile 18-Jährigen wurde spinale Muskelatrophie festgestellt, als er elf Monate alt war. Diese genetische Erbkrankheit lähmte seinen Körper, bis er nicht mehr selbstständig atmen oder feste Nahrung schlucken konnte. Die Therapie mit "Spinraza" half, war aber teuer und wurde von der KAGES zunächst abgelehnt.
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