Kärntnerin starb an Malaria: Blutspenderin und Mitarbeiter angeklagt
Der Tod einer 86 Jahre alten Kärntnerin im März dieses Jahres führt nun zu einem Gerichtsverfahren. Die Frau war an Malaria gestorben, infiziert wurde sie durch eine verseuchte Blutkonserve. Wie die Kleine Zeitung in ihrer Samstag-Ausgabe berichtet, wurde nun sowohl gegen die Blutspenderin als auch gegen einen Rotkreuz-Mitarbeiter Anklage erhoben.
Die Frau hatte bei einer Hüftoperation Blutkonserven erhalten und erkrankte danach an Malaria, obwohl sie nie in einem Gebiet gewesen war, wo sie sich anstecken hätte können. Es stellte sich heraus, dass die 58 Jahre alte Blutspenderin sechs Monate vor ihrer Spende in Uganda gewesen war. Trotz Prophylaxe steckte sie sich an, drei Tage, bevor die Krankheit ausbrach, spendete sie beim Roten Kreuz Blut.
Anklage gegen Blutspenderin und Rotkreuz-Mitarbeiter
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Tina Frimmel-Hesse, erklärte, die Anklagebehörde habe Strafantrag gegen die 58-Jährige wegen fahrlässiger Tötung eingebracht. Der 61 Jahre alte Rotkreuz-Mitarbeiter wird wegen grob fahrlässiger Tötung belangt. Ihm werde vorgeworfen, so Frimmel-Hesse, Informationen der Blutspenderin über ihren Afrika-Aufenthalt gehabt, aber nicht weitergeleitet zu haben.
Alle Blutspenden in Kärnten werden vom Roten Kreuz abgenommen, überprüft und den Krankenhäusern geliefert. Auf Malaria werden Blutspenden nicht getestet, allerdings müssen die Spender einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen, in dem auch abgefragt wird, ob man sich in den vergangenen Monaten in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
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