Entführungs-Prozess: Fünf Freisprüche

Fünf der sechs Bosnier, die in Klagenfurt wegen erpresserischer Entführung angeklagt worden sind, wurden am Montag am Landesgericht in einem Geschworenenprozess freigesprochen. Der sechste wurde wegen schwerer Nötigung schuldig gesprochen. „ Michael ist bei uns, pass auf, wir fahren nach Bosnien. Wenn wir die 30.000 nicht sehen, sehen Sie Michael überhaupt nicht mehr.“ Diese Nachricht hatte eine junge Kärntnerin auf ihr Mobiltelefon bekommen.
22 Stunden wurde im Mai des Vorjahres nach ihrem Lebensgefährten, einem Villacher Unternehmer, gesucht: Er soll von bosnischen Arbeitern, die bei einer für ihn tätigen Subfirma angestellt waren, in ein Auto gelockt und entführt worden sein. Die Männer, hieß es in der Anklage, hätten so angeblich ausstehenden Lohn und einbehaltenes Werkzeug zurückfordern wollen. Zunächst sollen sie 30.000 Euro Lösegeld gefordert und die Summe später auf 20.000 Euro reduziert haben.
Alles sei viel harmloser gewesen, behaupteten die Verteidiger. Der Kärntner hätte sich frei bewegen und auch mit Polizisten telefonieren können. In Ljubljana sei man sogar in ein Kaffeehaus gegangen. Außerdem seien keine Waffen im Spiel gewesen. Die Anwälte plädierten deshalb auf Nötigung – ein mit bis zu maximal zehn Jahren Haft milder bestraftes Delikt als Entführung, die mit einer Höchststrafe von bis zu 20 Jahren bedroht ist. Stimmt schon, räumte der Staatsanwalt am Montag ein: Das Opfer sei gut behandelt worden. „Aber die Tat ist sehr gut vorbereitet worden. Das beweisen Seile und Gummiknüppel, die man gefunden hat.“ Zwei Polizisten, die mit den Entführern verhandelt hatten, berichten zudem von einer Drohung eines Angeklagten: Sollte die slowenische Polizei in dem Kaffeehaus auftauchen, würde Michael H. erschossen.“
Das Gericht setzte den Wahrspruch der Geschworenen bei zwei Freisprüchen und dem Nötigungs-Schuldspruch aus. Der Prozess muss deshalb wiederholt werden.
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