Offiziell gemeldet sind in Österreich rund 629.000 Hunde, die knapp 4000-mal pro Jahr Menschen beißen. Trotz zahlreicher Maßnahmen steigen die Zahlen seit Jahren an. Seit 2015 gibt es ein Plus von fast einem Viertel.
Das Problem ist, dass entsprechende Regelungen Landessache sind und die Politik es sich ungern mit den Hundebesitzern verscherzen möchte.
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Entsprechende Maßnahmen sind deshalb oft zahnlos, Tests für Vierbeiner sowie Herrchen und Frauchen eher Formsache. In Wien stiegen die Bisszahlen nach Einführung von Hundeführscheinen sogar an. Und auch an der Spitze der Beißstatistiken sind Kampfhunde nicht vertreten, dafür aber andere, viel stärker verbreitete Rassen.
In diesem Artikel lesen Sie:
- Welche Hunderassen die Beißstatistiken anführen
- Wie die Haltung von Hunden in den einzelnen Bundesländern geregelt ist
- Wie Schlupflöcher im Gesetz ausgenutzt werden
Als rechtlich problematisch erweist es sich, gewisse Rassen anders zu behandeln. Tatsächlich gibt es die verschiedensten Beißstatistiken, angeführt werden diese etwa von Rassen wie dem Spaniel oder Schäferhunden.
Sogenannte Kampfhunderassen stechen dabei - was die Zahl der Bisse betrifft - nicht hervor. Dennoch haben manche Länder oder Gemeinden Listenhunde eingeführt.
Hunde: Die Regeln der neun Bundesländer
- In Wien muss jede Person, die einen mindestens sechs Monate alten Hund bestimmter, als gefährlich geltender Rassen hält, eine Hundeführscheinprüfung positiv absolvieren.
- In Vorarlberg und Niederösterreich muss die Haltung von Hunden bestimmter Rassen der Behörde angezeigt und von dieser bewilligt werden. In Niederösterreich muss zusätzlich eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
- In Oberösterreich, in der Steiermark und in Salzburg müssen Halter von Hunden aller Rassen grundsätzlich ihre Sachkunde nachweisen (z.B. durch Besuch eines Kurses).
- In Tirol, dem Burgenland und Kärnten gibt es grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Hund, egal welcher Rasse, gehalten werden darf. Wird ein Hund jedoch auffällig, sind behördliche Maßnahmen möglich.
Doch es gibt viele Schlupflöcher. In Wien züchtete etwa ein Mann rund 20 Dogo-Argentinos, die über Jahre andere Hunde auf der Straße attackierten und sogar töteten.
Als am Ende schließlich doch noch ein Halteverbot ausgesprochen wurde, zog der Züchter nach Niederösterreich - denn dort galt das Wiener Gesetz nicht. Statt fremder Hunde attackierten seine Dogo-Argentinos dort die Hühner der Nachbarn.
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