Hitler-Haus: Rückbau zu historischem Zustand wird geprüft
Zumindest der Preis dürfte jetzt geklärt sein. Doch wie es mit dem Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau weitergeht, ist auch mehr als zwei Jahren nach dem Beschluss zur Enteignung offen. Im Raum steht die Wiederherstellung des Urzustandes aus dem 19. Jahrhundert. Das wird aktuell geprüft, heißt es aus dem Innenministerium. Aktuell sei ein Gutachter tätig. „Der schaut sich an, wie das Haus ursprünglich ausgesehen hat“, sagt Innenministeriumssprecher Christoph Pölzl.
Die Sache wird für die Republik jedenfalls teurer als gedacht. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, hat das Landesgericht Ried im Innkreis der langjährigen Eigentümerin Gerlinde P. in einem Zivilprozess eine Entschädigung in der Höhe von 1,5 Millionen Euro zugesprochen. Ursprünglich wären der Frau nur 310.000 Euro zugestanden worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Finanzprokuratur, quasi der Anwalt der Republik, überlegt mit dem zuständigen Innenministerium einen Einspruch. Die Ex-Eigentümern ist nach der Entscheidung des Gerichtes jedenfalls erleichtert. „Wenn man enteignet wird, ist man nie zufrieden. Es schaut jetzt ganz anders aus. Ich glaube schon, dass sie sich freut“, sagte ihr Anwalt Gerhard Lebitsch zum KURIER.
Fehler in der Bewertung
Der große Unterschied zwischen der ursprünglichen Entschädigung und den nun fälligen 1,5 Millionen Euro ergibt sich aus zwei Fehlern bei der Erstbewertung. „Die Parkplätze sind viel zu niedrig bewertet worden, und die Besonderheit des Hauses ist überhaupt nicht berücksichtigt worden“, erklärt Lebitsch.
Was die Republik nun mit dem sanierungsbedürftigen Haus vorhat, ist offener denn je. Anwalt Lebitsch sieht die Ursache für die verfahrene Situation im Innenministerium: „Wenn die Republik von vornherein ein vernünftiges Angebot gemacht hätte, wäre auch der Republik viel Ärger und Aufwand erspart worden.“
Ein schon 2017 noch unter Innenminister Wolfgang Sobotka geplanter Architekturwettbewerb zum Umbau des seit 2011 leer stehenden Hauses liegt bis zur Entscheidung über die Wiederherstellung des Urzustandes auf Eis.
Nutzung offen
Wann das Gutachten vorliegen soll, traut man sich im Innenministerium nicht abzuschätzen. Deshalb gibt es aktuell auch keine Gespräche zur langfristigen Nutzung des Hauses. Möglich ist eine neuerliche Nutzung des Hauses durch die Lebenshilfe, den letzten Mieter.
Ein von Sobotka gewünschter Komplettabriss des Hauses dürfte vom Tisch sein. Eine Initiative, die aus dem Haus einen Erinnerungsort und ein „Haus der Verantwortung“ machen möchte, dürfte gegenwärtig schlechte Karten haben, entschieden ist freilich noch nichts. Das Innenministerium hat sich intensiv um das Gebäude bemüht, um zu verhindern, dass es ein Pilgerort für Rechtsextreme wird.
Jahrelanger Rechtsstreit
Gerlinde P. hat schon seit vielen Jahren mit dem Innenministerium zu tun. Bevor sie 2016 per Gesetz enteignet wurde, war das Ministerium seit den 70er-Jahren für rund 5000 Euro ihr Mieter. Bis 2011 war die Lebenshilfe Untermieter der Republik, seither steht das Haus leer. Dass die Enteignung rechtmäßig war, bestätigte schon 2017 der Verfassungsgerichtshof.
Im jetzt beendeten Verfahren ging es alleine um die Entschädigungshöhe. Es ist aber nicht das letzte offene Verfahren zum Thema. Die Ex-Besitzerin hat sich aufgrund der Verfahrensmodalitäten auch an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt
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