Justiz erfasst Hassverbrechen künftig ganz genau

Hassverbrechen nehmen zu. Die Justiz reagiert. Künftig soll genau erfasst werden, um welche Art von Hassverbrechen es sich handelt. Relevant bei derartigen Delikten ist dann, welche Motive dahinter stecken. Alter, Behinderung, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, sozialer Status und Weltanschauung sind die Kategorien, die im IT-System der Justiz eingetragen werden sollen.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat das am Freitag in einem Erlass an OGH, Generalprokuratur, Oberlandesgerichte und Oberstaatsanwaltschaften festgehalten.
Relevant ist das bei Straftaten wie etwa Körperverletzung, gefährliche Drohungen, Sachbeschädigung oder Verhetzung. „Hassverbrechen sind nach wie vor traurige Realität in Österreich. Das haben uns vor wenigen Wochen homophobe Gewaltexzesse sehr deutlich vor Augen geführt“, sagt Sporrer.
Die Regierung hat zuletzt einen Aktionsplan gegen Hassverbrechen und insbesondere Femizide angekündigt. Dieser brauche eine solide Grundlage, argumentiert Sporrer - das soll mit der verbesserten statistischen Erfassung realisiert werden. „Eine belastbare Datenbasis ermöglicht ein gezielteres Vorgehen bei zukünftigen Straftaten und trägt so auch zur Prävention bei.“
Einordnung oft schwierig
Neben der technischen Implementierung soll es für die Justizbediensteten Schulungen geben. Im Einzelfall kann die Kategorisierung nämlich laut Erlass durchaus komplex sein: So sind etwa Hakenkreuze grundsätzlich nicht als Antisemitismus einzuordnen, sondern als Angriff auf die westliche Demokratie und daher als Vorurteilsmotiv „Weltanschauung/Westliche Demokratie“ zu erfassen - anders kann dies bei Hakenkreuzen auf einer Synagoge sein. Dann müsste zusätzlich auch die Kategorie „Religion-Juden“ eingegeben werden.
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