Hassposting gegen Dragqueen-Lesung: Diversion für Steirer

Berge an Akten, Berge an Titeln: Das ist Österreich
Ein 37-jähriger Steirer hat am Freitag wegen eines "unerträglichen Postings" auf Facebook, so Richter Christoph Lichtenberg, eine Diversion am Straflandesgericht Graz erhalten. Der Mann hatte den Beitrag über eine Lesung einer Dragqueen in Graz kommentiert und mit seinen Worten laut Anklage gegen Transgender-Personen gehetzt und mit Pädophilie in Verbindung gebracht. Dem Beschuldigten tue es leid, was er geschrieben hat. Er soll das Programm "Dialog statt Hass" absolvieren.
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Sein Verteidiger versuchte die Worte zu begründen und sprach von mehreren Schicksalsschlägen und einem Burn-out beim Angeklagten: "Damals kam viel zusammen." Ein erstes schriftliches Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft habe er deswegen auch nicht beantwortet.
"Pädophilie haben nichts mit Transgender zu tun"
"Warum schreibt man so was? Den Kindern wurde es ja freigestellt, es war ja keine Pflicht wie eine Turnstunde. Ich lese viel auf Social Media: Was da alles gepostet wird, ist unfassbar, aber Ihr Eintrag ist im Ranking der Widerlichkeiten sehr hoch", sagte Lichtenberg zum Angeklagten. Außerdem habe Pädophilie nichts mit Transgender zu tun, betonte der Richter. Der Beschuldigte versuchte zu erklären, wie es dazu kam: "Die wollen die Kinder ja zu so einer Lebensweise bekehren." Es werde "offen" und "vulgär" über das Thema Homosexualität und Transgender geredet, störte den Steirer.
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"Extreme Distanz von Ihrem Posting höre ich da nicht heraus. Das scheint kein Ausrutscher gewesen zu sein", meinte daraufhin der Richter. "Ich wollte nur mein Motiv erklären. Ich distanziere mich von dem Posting", sagte der 37-Jährige daraufhin rasch. Für Lichtenberg sei das ein "Paradebeispiel für ein Hassposting" und ein "typischer Facebook-Hater". Dennoch wolle er es statt einer Strafe erst mit Dialog versuchen. Der Beschuldigte erhielt eine Diversion, bekommt eine Bewährungshilfe und muss das Programm des Vereins Neustart "Dialog statt Hass" besuchen. Die Diversion gilt für eine Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft willigte ebenfalls ein.
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