Handyvideos am Damenklo und andere Ekelhaftigkeiten

Symbolbild.
Seit heuer blühen dafür Haftstrafen - für manche sind sie nicht hoch genug.

Ein Mann „verirrt“ sich auf die Damentoilette. Als eine Frau die WC-Kabine nebenan betritt, schiebt er sein Handy unter die Trennwand und filmt mit. Die Frau stellt den Täter zur Rede, nimmt ihm das Handy ab, passt ihn vor der WC-Anlage ab und übergibt ihn der Polizei.

Doch dann passiert nicht viel. Die Angelegenheit ist ungustiös – strafrechtlich gibt es aber keinen passenden Tatbestand zum Zeitpunkt der Tat. Was folgt, ist ein Hohn für die Betroffene: Die Datenschutzbehörde verfügt eine Geldstrafe über 150 Euro; Das Straferkenntnis dazu wurde kürzlich veröffentlicht – ein rechtlicher Griff ins Klo.

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