2G-Kontrollpflicht: Handel plädiert für Bändchen-Lösung

2G-Kontrollpflicht: Handel plädiert für Bändchen-Lösung
Der Handel muss ab nächster Woche 2G-Kontrollen durchführen - Shoppen darf nur, wer geimpft oder genesen ist.

Der heimische Handel nimmt die am Feiertag verkündete 2G-Kontrollpflicht zur Kenntnis, fordert aber eine praktikable Lösung ein. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik spricht sich etwa für eine Bändchen-Lösung wie in Teilen Deutschland aus, um die vorgeschriebenen Kontrollen zu erleichtern. Der Handelsverband will sich dafür einsetzen, dass Kontrollen nicht nur beim Eingang, sondern auch spätestens beim Bezahlen erfolgen dürfen, da dies in der Praxis besser umsetzbar sei.

Die neuen Maßnahmen sehen schärfere Kontrollen und Strafen vor: 

  1. Aktion scharf bei 2G Kontrollen nächste Woche.
  2. Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen; ab 11. Jänner).
  3. Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
  4. Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID Maßnahmen (ab 3. Februar).
  5. Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar).

Derzeit dürfen nur Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen, für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten einkaufen. Bereits nächste Woche soll der Handel Kundinnen und Kunden genau kontrollieren. Damit kommt es erstmals für die Branche zu einer Kontrollpflicht. Betriebe, die sich nicht daran halten, können auch gesperrt werden. Das kündigte die Regierung am Donnerstag an.

Kontrollpflicht wird Herausforderung für Handel 

Der Handel zeigte sich erleichtert, dass es nicht neuerlich zu einem Lockdown kommt, sieht aber mit der Kontrollpflicht eine große Herausforderung auf die Betriebe und Beschäftigten zukommen. Trefelik bringt etwa die deutsche Bändchenlösung ins Spiel: Damit Kunden in Einkaufszentren oder -straßen nicht von jedem Shop einzeln überprüft werden müssen, erhalten diese nach einmaliger Kontrolle des 2G-Status und der Identität ein Bändchen, das in weiterer Folge für den Einkauf als 2G-Nachweis dient. Dieses könnte von den Gemeinden, Stadtmarketingorganisationen, in Einkaufszentren und -straßen oder von Testzentren ausgegeben werden, so der Handelsvertreter. Auch über eine begrenzte Gültigkeit von beispielsweise einem Monat ließe sich diskutieren.

Für den Handelsverband ist eine machbare Umsetzung wichtig, "ohne unverschuldet hohe Strafen zu riskieren und ohne durch Eingangskontrollen 'das Kind mit dem Bade auszuschütten', bevor eine Kundenbeziehung überhaupt entstehen kann, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Schließungen von Geschäften möglich 

Die Freiheitliche Wirtschaft kritisiert "völlig sinnlose 2G-Schikanen" und dass die Betriebe nun auch noch für die Bundesregierung "den Sheriff spielen" müssen, so der Bundesobmann-Stellvertreter der Freiheitlichen Wirtschaft, Reinhard Langthaler, in einer Aussendung.

Bereits ab 10. Jänner soll es zu einer "Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen kommen. Ab dem 11. Jänner folgt dann eine Kontrollpflicht im Handel in Branchen abseits des täglichen Bedarfs. An "Interaktionspunkten" - wie etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kassa - wird der 2G-Status verpflichtend zu kontrollieren sein. Auch wird es ab 3. Februar möglich sein, bei groben Vergehen gegen Covid-Maßnahmen temporäre Betretungsverbote, also Schließungen etwa von Geschäften, zu verhängen. Vorgesehen ist auch eine - noch nicht näher definierte - Erhöhung der Strafen ab 3. Februar.

Tourismus und Gastro wollen Hilfen und längere Öffnungszeiten

Tourismus und Gastronomie sind zwar froh über die am Donnerstag beschlossenen Lockerungen bei den Quarantäne-Bestimmungen, fordern aber eine Fortführung der Hilfsmaßnahmen sowie eine Neubewertung der aktuell gültigen Sperrstunde. Derzeit gilt allgemein eine Sperrstunde von 22 Uhr. Dessen Sinnhaftigkeit sollte nochmals überdacht werden, so der WKO-Bundesspartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber, laut einer Aussendung.

Die derzeitigen Hilfsmaßnahmen sollten bis Ende des Jahres verlängert werden, da viele Betriebe noch lange von den Restriktionen betroffen sein werden, fordern die Obleute für Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker. Insbesondere wünschen sich die Branchenvertreter eine rasche Auszahlung der zugesagten Hilfen der COFAG sowie situationsgerechte Adaptierungen der Unternehmenshilfen.

"Nach 22 Monaten Achterbahnfahrt mit monatelangen Stillständen und Ausfallszeiten löst der drohende Verlust der zweiten Wintersaison in Folge bei einem Großteil der Betriebe echte Existenzängste aus", so die Vertreter von Tourismus und Gastronomie.

Kommentare