Schaurig: Test zeigt Gefahren bei Halloween-Kostümen
AK warnt vor Schadstoffen in Halloween-Kostümen von Kindern.
Happy Halloween? Ein Test der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt, dass 3 von 11 Produkten die Sicherheitsanforderungen gemäß der Spielzeugverordnung 2011 wegen ihres Brennverhaltens oder fehlender Warnhinweise nicht erfüllen. Eine Verkleidung dürfte aufgrund eines zu hohen Schadstoffgehalts erst gar nicht verkauft werden.
Pünktlich zu Halloween wurden 11 Kinder-Verkleidungssets, bestehend aus Kostüm und Zubehör (Masken oder Kopfschmuck) aus dem Internet und dem stationären Handel unter die Lupe genommen. Der Preis der Sets lag zwischen 8,16 und 43,95 Euro. Geprüft wurde, ob die Materialien potenziell gesundheitsgefährdende chemische Stoffe enthalten und leicht Feuer fangen.
Kinderkostüme gelten als Spielwaren und unterliegen gemäß der Spielzeugverordnung 2011 besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Mehr Informationen dazu hier.
Kostüme im Test: Achtung, Feuergefahr
Häufig sorgen brennende Kerzen – beispielsweise in ausgehöhlten Kürbissen – für schaurige Halloween-Atmosphäre. Doch was, wenn ein Outfit Feuer fängt? Im Test wurden die Kostüme und Masken gezielt entzündet.
"Dabei gibt es klare Sicherheitsregeln in Bezug auf das Brennverhalten. Nur wenn die Flamme schnell von selbst erlischt, sich kaum ausbreitet bzw. das Schadensausmaß nicht zu groß ist, gilt das Produkt als sicher – sonst droht Brandgefahr," so die AK.
Die Masken „Zombie-Clown“ und „Zombie-Skelett“ erfüllten aufgrund ihres Brennverhaltens diese Sicherheitsanforderungen nicht.
Halloween-Kostüme und Masken im Test der AK OÖ.
Brandgefahr und Schadstoffe
Zudem gibt es für Textilien genaue Regelungen in Bezug auf die sogenannte Flammenausbreitungsgeschwindigkeit – also wie schnell sich eine Flamme über den Stoff ausbreitet. Liegt die Geschwindigkeit oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes, muss auf die Brandgefahr hingewiesen werden. Anhand der Testergebnisse hätte beim Vampir-Kostüm sowie beim Zombie-Clown der Hinweis „Achtung. Von Feuer fernhalten“ angebracht sein müssen. Bei der Hose des Zombie-Deluxe-Kostüms lag die Flammenausbreitungsgeschwindigkeit an der Grenze des Toleranzbereichs, sodass der nicht vorhandene Warnhinweis gerade noch kein Grund zur Beanstandung war.
Neben den Brandrisiken prüften die Tester auch, ob die Materialien diverse bedenkliche chemische Stoffe wie etwa Flammschutzmittel enthalten. Verbotene Flammschutzmittel konnten bei keinem der Kostüme nachgewiesen werden. Anders das Ergebnis bei den Weichmachern: Beim Geisterkostüm wurde in der Maske eine so hohe Konzentration eines verbotenen Weichmachers gefunden, dass sie nach geltenden Vorschriften gar nicht erst verkauft werden dürfte.
Halloween sicher gestalten: Tipps der AK
Prüfen Sie Halloweenkostüme bereits beim Kauf auf ihren Geruch: Riecht etwas verdächtig chemisch, sollten Sie die Finger davon lassen. Kunststoffmasken und Scherzgebisse können schädliche Substanzen enthalten.
Reinigen Sie diese vor der ersten Nutzung mit warmem Wasser und Seife und tragen Sie sie nur kurz.
Kostüme sollten vor dem ersten Tragen gewaschen werden. Ist das nicht möglich, ziehen Sie sie zumindest über T-Shirt und Leggings an, um direkten Hautkontakt zu vermeiden.
Nicht zuletzt sollten Sie auch auf die Brandgefahr achten. Kinderkostüme sollten stets von offenem Feuer wie Kerzen oder Teelichtern ferngehalten werden.
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