Gut Aiderbichl: Nach Einstellung der Ermittlungen droht Zivilprozess

Gut Aiderbichl: Nach Einstellung der Ermittlungen droht Zivilprozess
Salzburg und Oberösterreich wollen Verfahren fortsetzen - sie sehen sich um ihre Erbschaft geprellt.

Nach Einstellung der Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einer möglicherweise nicht rechtmäßig zustande gekommenen Erbschaft zugunsten des Salzburger Tiergnadenhofs Gut Aiderbichl im Jänner, könnte es zu einem von den Ländern Oberösterreich und Salzburg angestrengten Zivilprozess kommen.

Wie das Oö. Volksblatt am Freitag berichtete, will der Linzer Rechtsanwalt Georg Haunschmidt demnächst beim Landesgericht Salzburg einen Antrag auf Fortführung des Zivilprozesses gegen die Gut Aiderbichl Privatstiftung stellen. "Eine strafrechtliche Verurteilung wäre aus meiner Sicht zwar besser gewesen, die Einstellung der Ermittlungen schmälert die Erfolgsaussichten unserer Klage aber nicht", sagte er zur Zeitung.

Beim Land Salzburg gab es am Freitag keine Auskunft zur Sache. "Die beiden Länder und die involvierten Anwälte müssen sich erst abstimmen", hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Finanzlandesrat Christian Stöckl (ÖVP). Man habe bei der Staatsanwaltschaft die schriftliche Begründung für die Einstellung angefordert und werde die Causa prüfen. Eine Entscheidung, ob die Klage aufrecht bleibt, werde frühestens in der kommenden Woche fallen.

Erbschaftsklage wegen 1,3 Millionen

Die Länder Oberösterreich und Salzburg hatten 2017 eine Erbschaftsklage gegen die Gut Aiderbichl Privatstiftung wegen mehr als 1,3 Millionen Euro eingebracht. Die Klage bezieht sich auf ein Testament aus dem Juni 2006, in dem ein betagter Millionär die Bundesländer je zur Hälfte als Erben seines Vermögens eingesetzt haben soll. 2010 unterschrieb der Mann dann aber offenbar ein weiteres Testament, mit dem alle bisherigen widerrufen worden seien sollen. Allerdings war der im November 2011 verstorbene Gönner offenbar nicht anwesend, als die drei Testamentszeugen ihre Unterschrift leisteten, argumentieren die Kläger.

Die Stiftung hatte alle Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Das Strafverfahren wurde inzwischen gänzlich eingestellt. Das Zivilverfahren war bis zur Rechtskraft der Entscheidung ausgesetzt gewesen.

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