Gewaltschutzbericht 2025: Annäherungs- und Betretungsverbote gehen leicht zurück

Der Schutz vor Gewalt in der Privatsphäre bleibt ein zentraler Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden, wie der aktuelle Gewaltschutzbericht 2025 zeigt.
Gewaltschutzbericht 2025 zeigt, das Maßnahmen Erfolge zeitigen.

„Der Gewaltschutz ist ein wichtiger Teil des Regierungsübereinkommens und damit Aufgabe der gesamten Bundesregierung. Wir konnten dabei auf ein solides Fundament aufbauen, wie zum Beispiel einer Verdopplung der Gewaltpräventionsbeamten in den vergangenen Jahren, aber auch das 2021 gesetzlich verankerte verpflichtende Anti-Gewalttraining für Gefährder. Ich danke Justizministerin Anna Sporrer, Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Sozialministerin Korinna Schumann für die enge Zusammenarbeit im entschlossenen Vorgehen gegen Gewalt an Frauen in den letzten Monaten“, kommentiert Innenminister Gerhard Karner.

Innenminister Gerhard Karner

Innenminister Gerhard Karner

Betretungs- und Annäherungsverbote als zentrales Instrument

Als eines der wichtigsten Mittel zum unmittelbaren Schutz gefährdeter Personen wurden im Jahr 2025 österreichweit 14.101 Betretungs- und Annäherungsverbote (BV/AV) ausgesprochen, nachdem bereits im Jahr 2024 mit 14.583 Betretungs- und Annäherungsverboten ein ähnlich hohes Niveau verzeichnet worden war. BV/AV ermöglichen es der Polizei, bei konkreter Gefährdungslage rasch einzugreifen: Gefährderinnen und Gefährdern wird das Betreten der Wohnung sowie die Annäherung an das Opfer untersagt. 

Trotz eines leichten Rückgangs gegenüber den Höchstwerten der Vorjahre zeigt sich, dass das Niveau weiterhin hoch ist – ein Hinweis auf die anhaltende Relevanz häuslicher Gewalt als sicherheitspolitisches Thema.

Andreas Holzer, Leiter des Bundeskrinimalamtes

Andreas Holzer, Leiter des Bundeskrinimalamtes

Anzeigen wegen Nichteinhaltung steigen

Parallel dazu steigt die Zahl der Anzeigen wegen Nichteinhaltung von BV/AV. Das ist vor allem auf die engmaschigen Kontrollen der Polizei zurückzuführen.

„Jeder Fall häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Deshalb bleibt Gewaltschutz für uns eine zentrale und dauerhafte sicherheitspolitische Aufgabe. Wir handeln konsequent mit raschen Schutzmaßnahmen für Betroffene, klaren Grenzen für Gefährder und nachhaltiger Präventionsarbeit. Gleichzeitig entwickeln wir unsere Instrumente laufend weiter, modernisieren sie digital und stärken die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen“, betont der Direktor des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer.

Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen: Fokus auf Hochrisikofälle

Ein zentrales Element im Gefährdungsmanagement sind die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen (S-FK). Im Jahr 2025 wurden 161 Fallkonferenzen mit Bezug zu Gewalt in der Privatsphäre durchgeführt, nach 193 im Jahr 2024. Dieser Rückgang ist ein positives Signal und zeigt, dass präventive Maßnahmen sowie die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen zunehmend Wirkung entfalten.

Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen kommen gezielt bei Hochrisikofällen zum Einsatz, wenn konkrete Hinweise auf eine mögliche schwere Gewalttat bestehen. Ziel ist die bestmögliche Koordination bestehender Maßnahmen. Durch den strukturierten Austausch zwischen Polizei, Behörden und Opferschutzeinrichtungen können Schutzmaßnahmen rasch abgestimmt und umgesetzt werden.

Viele Risikosituationen können heute bereits frühzeitig erkannt und entschärft werden, sodass eine Fallkonferenz oft gar nicht mehr erforderlich ist. Dazu tragen unter anderem Gewaltpräventionsberatung, Opferberatung, Opferkontaktgespräche und präventive Rechtsaufklärungsgespräche bei.

Gleichzeitig bleiben sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen ein unverzichtbares Instrument für besonders gefährliche Situationen und werden weiterhin gezielt dort eingesetzt, wo sie notwendig sind.

Gefährderarbeit und Prävention im Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Gefährderinnen und Gefährdern. Sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 wurden mehr als 12.000 Gefährderinnen und Gefährder betreut. Die Täterarbeit ist damit ein zentraler Bestandteil moderner Gewaltprävention. Ergänzend dazu wurden Tausende präventive Rechtsaufklärungsgespräche und Opferkontaktgespräche geführt. Sie dienen sowohl der Sensibilisierung der Gefährder als auch der Unterstützung der Opfer.

„Gewaltschutz lebt von Zusammenarbeit. Ein funktionierendes Hilfesystem ist das Rückgrat des Gewaltschutzes. Es ermöglicht Schutz, Stabilisierung und einen Weg aus der Gewalt, wenn die entgegengestreckte Hand auch angenommen wird“, erklärte Petra Warisch, Leiterin des Büros für Gewaltschutz im Bundeskriminalamt.

Strukturierte Zusammenarbeit als Erfolgsfaktor

Der Gewaltschutz in Österreich basiert auf einem koordinierten Zusammenspiel von Polizei, Opferschutzeinrichtungen und Präventionsstellen. Regelmäßige Abstimmungen, gemeinsame Fallanalysen und standardisierte Abläufe sorgen dafür, dass Maßnahmen ineinandergreifen und schnell wirksam werden. „Die seit Jahren gut etablierte Zusammenarbeit der Polizei mit den Gewaltschutzzentren trägt wesentlich dazu bei, Gewaltbetroffenen rasch Unterstützung zukommen zu lassen und ihre Sicherheit zu erhöhen“, sagt Karin Gölly, Leiterin des Bundesverbandes des Gewaltschutzzentrums Österreich.

Den Gewaltschutzbericht 2025 finden Sie unter dem Link https://www.bundeskriminalamt.at/502/start.html#gewaltschutz

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