Geld zurück für Fitnesscenterkunden

Cleverfit (hier: Symbolbild) ist nicht die einzige Fitnesskette, gegen die die AK vorgegangen ist. Ähnliche Klauseln zu Zusatzgebühren haben auch andere Unternehmen in den AGB, hier laufen die Prozesse noch.
Die Fitnesskette Cleverfit muss nach Klage der Arbeiterkammer Gebühren zurückzahlen. Andere Fitnesscenter könnten folgen

30 Standorte hat die Fitnesskette Cleverfit in Österreich, in Wien ist sie mit 12 Studios vertreten. Ihre Kunden werden jetzt Geld zurückbekommen, die Mitgliedschaft wird billiger. Das berichtet help.orf.at. Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Wien hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Fitnesskette Cleverfit keine Servicepauschalen, Bearbeitungsgebühren und Chipkartenentgelte mehr verlangen darf und bisher gezahlte Entgelte zurückzahlen muss. Das Urteil geht über den Anlassfall hinaus: Auch bei Handy- oder Kreditverträgen könnten Servicepauschalen und Bearbeitungsgebühren fallen.

Wie "help.orf.at" berichtet, ist die Arbeiterkammer Wien gegen die Franchisenehmer gerichtlich vorgegangen, da diese neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag zusätzliche Gebühren ohne Gegenleistung verlangt hätten, heißt es seitens der AK. Am Ende des Instanzenwegs stand der Oberste Gerichtshof, der den Verbraucherschützern nun Recht gibt. Cleverfit ist nicht die einzige Fitnesskette, gegen die AK vorgegangen ist. Ähnliche Klauseln zu Zusatzgebühren haben auch andere Unternehmen in den AGB, hier laufen die Prozesse noch.

Kommentare