Bilanz nach 15 Jahren: "Die Fußfessel bildet eine Gefängnismauer im Kopf"
Der Tagesablauf von Herrn P., einem ehemaligen Insassen des elektronischen Hausarrests, war bis auf jede Minute exakt durchgeplant: 8 bis 18 Uhr Beschäftigung, 18 bis 19 Uhr Besprechung mit Sozialarbeiter, anschließend eine Stunde Aufenthalt im Freien. Davon abweichen durfte P. nicht. Jeder seiner Schritte wurde für mehrere Monate von einer Fußfessel überwacht.
Mit Stand 1. Mai befanden sich 381 Menschen im elektronischen Hausarrest. Diese Möglichkeit gibt es in Österreich seit 15 Jahren. Seit der Einführung trugen insgesamt 11.119 Personen eine Fußfessel, zehn bis 15 Prozent davon waren Frauen.
Durch den elektronisch überwachten Hausarrest werden einerseits die überfüllten Haftanstalten entlastet, andererseits fallen geringere Kosten an. „Ein Tag in der Haftanstalt kostet pro Häftling um den Dreh 183 Euro. Im elektronisch überwachten Hausarrest sind die Kosten bei ungefähr 40 Euro pro Tag“, sagte David Klingbacher, Leiter der Abteilung „Vollzug und Betreuung“.
Die Vorbereitung und Begleitung der Häftlinge erfolgt durch den Verein Neustart. "Sie müssen sich vorstellen, wenn Sie eine Haft antreten müssen, dann verlieren Sie Ihre Freiheit. Aber dort am Tor geben Sie auch Ihren Arbeitsplatz, Ihre Wohnung und Ihre sozialen Kontakte ab", sagte Dina Nachbaur, Geschäftsführerin vom Verein Neustart. "Der elektronisch überwachte Hausarrest schafft es aber, dass Freiheit entzogen wird, aber dass diese Rahmenbedingungen bestehen bleiben können."
Es sei für die Klientinnen und Klienten von Neustart nicht immer leicht, weil es sich so anfühle, als wären "die Gefängnismauern im eigenen Kopf", sagte Nachbaur.
Strenge Auflagen
Nicht jeder Häftling wird für die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests in Betracht gezogen. Voraussetzung dafür ist, dass die zu verbüßende oder noch zu verbüßende Strafzeit nicht 24 bzw. bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten sowie terroristischen Strafsachen zwölf Monate übersteigt. Der Häftling muss unter anderem eine Wohnung haben sowie einer Beschäftigung nachgehen. Die Entscheidung, welcher Häftling für die Fußfessel infrage kommt, trifft die Leitung der Justizanstalt.
Ab 2011 bzw. 2012 wurde auch die Alkoholkontrolle eingeführt für Häftlinge, die diese Auflage haben.
Nur Freundin wusste Bescheid
Der ehemalige Insasse P. hatte alle Kriterien erfüllt. Er setzte seinen Job auch im elektronisch überwachten Hausarrest fort. An seinem Arbeitsplatz – im Sportbereich – sollte jedoch niemand von seiner Fußfessel erfahren. „Ich habe deshalb auch bei hohen Temperaturen eine lange Hose getragen. Nur meine Lebensgefährtin weiß von der Fußfessel“, schilderte der Mann am Mittwoch vor Journalisten.
Der neue Alltag sei für ihn herausfordernd gewesen. „Ich habe zum Beispiel nicht zu jeder Zeit den Müll rausbringen können, sondern musste extra auf ein Zeitfenster warten, wann ich die Wohnung verlassen durfte“, berichtete er.
Geringe Rückfallquote
Über Abweichungen vom „Aufsichtsprofil“ müssen Häftlinge die Überwachungszentrale informieren. Auch P. hat damit Erfahrung: „Ich bin einmal bei Schneefall auf der A1 unterwegs gewesen und nur langsam vorangekommen. Ich hätte um 19.30 Uhr daheim sein sollen, das wäre sich aber niemals ausgegangen“, erzählte er.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Auflagen der Strafvollzugsform wird der elektronische Hausarrest widerrufen. Das ist in sieben bis zehn Prozent der Fälle notwendig, sagte Karl Peinhart, Leiter der Kompetenzstelle Elektronische Überwachung. Darüber hinaus führt die Justizanstalt stichprobenweise Überprüfungen durch, ob sich die Häftlinge an die Auflagen halten.
Die Rückfallquote ist im Gegensatz zum normalen Strafvollzug geringer: Von zehn Personen kehren im klassischen Strafvollzug zwei wieder ins Gefängnis zurück, im elektronischen Hausarrest ist es nur eine Person.
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