Freundin starb bei Unfall: Steirer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Symbolbild.
Als der Wagen eines 44-Jährigen mit einem Lkw kollidierte, kam dessen Lebensgefährtin ums Leben. Dafür wurde er nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein 44-jähriger Steirer ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro veurteilt worden. Der Mann hatte im Februar 2018 ein Auto gelenkt und war mit einem Lkw kollidiert. Die 40-jährige Beifahrerin, seine Lebensgefährtin, kam dabei ums Leben. Vor Gericht wurde bereits bei mehreren Verhandlungsterminen um den Unfallhergang gestritten.

Zu schnell bei schlechtem Wetter

Die Kollision zwischen dem Pkw und dem Lkw passierte am 20. Februar in St. Andrä im Sausal (Bezirk Leibnitz). Die Witterung war schlecht, es hatte zu schneien begonnen. In einer abschüssigen Rechtskurve soll der Beschuldigte laut Anklage mit seinem Wagen kein angepasstes Tempo gewählt haben. Deswegen soll das Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und gegen das Schwerfahrzeug gekracht sein. Der Lkw war laut Tacho mit 18 km/h unterwegs, der Pkw soll laut Gutachter rund 60 km/h gefahren sein, als es zur Kollision kam.

Volle Berufung

Am Mittwoch war zum wiederholten Male der Kfz-Sachverständige am Wort. Er rechnete mehrere Simulationen des möglichen Unfallhergangs durch und kam anhand der Endposition der Fahrzeuge zu einem Ablauf, der in wesentlichen Teilen zur Anklage passte. Doch der Verteidiger des Beschuldigten hakte mehrfach nach und versuchte das Gutachten anders zu deuten. Richterin Elisabeth Juschitz bewertete mildernd, dass der 44-Jährige bei dem Unfall selbst schwer verletzt wurde, er unbescholten war und die gestorbene Beifahrerin seine Lebensgefährtin war. Der Mann kündigte mit seinem Anwalt volle Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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