Finanzministerium soll Geld von toter Wienerin gefordert haben

Neue Betrugsmasche beunruhigt Beamte im Finanzministerium
Laut Volksanwaltschaft kam es zu einer fehlerhaften Übernahme eines Datensatzes, das Finanzministerium bestreitet dies allerdings.

Es war der Sohn der Wienerin, der im vergangenen Jahr seitens der Finanzverwaltung die Androhung einer Zwangsstrafe in der Höhe von 150 Euro erhielt. Als Begründung wurde genannt, dass seine Mutter ihre Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 nicht fristgerecht eingereicht habe. Allerdings: Die Frau verstarb bereits im Jänner 2021.

Bekannt wurde die Causa nun, weil Volksanwältin Gaby Schwarz auf ihrem Instagram-Kanal davon sprach. Der Sohn der verstorbenen Floridsdorferin hatte sich zuvor an die Volksanwaltschaft gewandt. Dabei sei herausgekommen, dass der Aufforderung samt Strafandrohung eine „fehlerhafte Eingabe in der Grunddatenbank“ zugrunde liege.

Fehler oder nicht?

Der Fehler sei sogar seitens des Finanzministeriums eingeräumt worden, berichtet die Volksanwaltschaft. Die Strafe in Höhe von 150 Euro musste der Sohn nicht nachbezahlen. „Auch wenn wir diese Angelegenheit rasch regeln konnten, appelliere ich an den Finanzminister, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser zu schulen“, so Schwarz.

Beim Finanzministerium sieht man die Angelegenheit allerdings etwas anders: Die Frau habe Bezüge aus Deutschland erhalten, deren Meldung automatisiert nach Österreich ergangen sei. In so einem Fall sei die Behörde verpflichtet, die Steuerpflichtige aufzufordern, die Einkünfte zu erklären. „Es wurde nicht die Verstorbene zur Pflichtveranlagung aufgefordert, sondern ihr Erbe“, heißt es aus dem Finanzministerium. Zwei Tage nachdem das Schreiben ergangen sei, habe der Erbe mit der Behörde telefoniert, dabei habe alles geklärt werden können. „Wieso der Mann sich an die Volksanwaltschaft gewendet hat, ist fraglich. Von Seiten des FAÖ (Finanzamt Österreich, Anm.) kam es zu keiner ,fehlerhaften Übernahme eines Datensatzes‘, heißt es.

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