Ex-Rapid-Star Burgstaller fordert 73.606 Euro Schadenersatz vom Schläger
Der 24-jährige Marko M. würde den 14. Dezember 2024 gern ungeschehen machen, wenn er könnte. Nach einer langen Party-Nacht kam es gegen sechs Uhr in der Früh vor der Wiener Diskothek Volksgarten zu einem Wortwechsel unter Nachtschwärmern. Am Ende streckte M. den damaligen Rapid-Mittelstürmer Guido Burgstaller mit einem heftigen Faustschlag ins Gesicht nieder.
Der heutige Rapid-Nachwuchstrainer, der alkoholisiert war, fiel so unglücklich zu Boden, dass er ungebremst mit dem Kopf aufschlug und einen Schädelbasisbruch erlitt. Marko M. wurde Ende März 2025 wegen schwerer Körperverletzung zu 16 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und zu 4.200 Euro Schmerzengeld verurteilt.
Nun Zivilprozess
Doch damit ist die Causa für ihn noch nicht beendet. Am 2. Dezember 2025 muss sich Marko M. vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen am Wiener Schmerlingplatz verantworten. Burgstaller klagt ihn auf 73.606,17 Euro Schadenersatz, davon entfallen 58.275 Euro auf den Netto-Verdienstentgang für dreieinhalb Monate, 6.130 Euro auf Heilungskosten und 9.000 Euro auf Schmerzengeld. Burgstaller war vom 14. Dezember 2024 bis zum 25. März 2025 im Krankenstand. Laut Aktenlage leidet er an Einschränkungen des Sehvermögens, des Hörsinns und des Geruchsinns, welche direkte Folgen der Verletzungen sein sollen.
Seine Anwälte bringen zum Verdienstentgang vor, dass ihr Mandant Schlüsselspieler des SK Rapid gewesen sei und ohne zufügte Verletzungen an mehreren Spielen teilgenommen hätte, bei denen es bei einem Sieg oder einem Unentschieden Erfolgsprämien für ihn gegeben hätte.
So hätte Guido Burgstaller bei einem Einsatz in der Ligaphase der UEFA Conference League und im Achtelfinale der Conference League jeweils mehr als 26.000 Euro Erfolgsprämie erhalten.
Anwalt Klaus Ainedter vertritt Marko M.
Tiefes Bedauern
„Mein Mandant bedauert nach wie vor den Vorfall zutiefst. Die bevorstehende Verhandlung dient seitens des Gerichts ausschließlich dazu, Vergleichsgespräche zu führen“, sagt Ms Anwalt Klaus Ainedter zum KURIER. „Der Grund ist klar: Es muss etwas an Herrn Burgstaller bezahlt werden, die einzige Frage ist die Höhe. Das Schmerzengeld ist ein Anspruch, der kein Diskussionspunkt sein wird. Indes wird aber der Verdienstentgang der Diskussionspunkt sein.“ Nachsatz: „Weil man nicht weiß, ob Burgstaller tatsächlich gespielt hätte oder nicht.“
Der Top-Anwalt führt weiterhin ins Feld, dass „die Alkoholisierung Burgstallers das ihre dazu beigetragen habe, dass eben die Verletzung so schwerwiegende Folgen hatte, weswegen ein Mitverschulden einzuwenden ist“. Nur durch die Wucht des Sturzes sei es zu dieser schweren Verletzung gekommen.
Mitverschulden bestritten
Dabei bestreiten die Anwälte von Guido Burgstaller ausdrücklich ein Mitverschulden ihres Mandanten. Es sei richtig, dass er zur Tatzeit alkoholisiert gewesen sei, was aber für die Zurechnung der Verletzung „vollkommen unbeachtlich“ sei. Es treffe den Kläger „kein wie auch immer geartetes Verschulden“.
Angemessene Lösung
Indes setzt Anwalt Ainedter auf eine Art salomonische Lösung: „Mein Mandant hofft dennoch auf eine Einigung, die ihn nicht in seiner wirtschaftlichen Existenz zerstört.“
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