Ex-Freundin und deren Mutter erschossen: Mordanklage erhoben

Ex-Freundin und deren Mutter erschossen: Mordanklage erhoben
Der 52-jährige Angeklagte ist laut seinem Anwalt tatsachengeständig. Noch kein Prozesstermin.

Nach der Tötung von zwei Frauen am 5. Mai 2021 in Salzburg hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen Doppelmordes gegen einen 52-Jährigen aus der Stadt Salzburg beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Der Mann hat die tödlichen Schüsse gegen seine 50-jährige Ex-Freundin und deren 76-jährige Mutter in Wals-Siezenheim (Flachgau) gestanden. Die Staatsanwaltschaft beantragte zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher.

Der Angeklagte, der zuletzt als Sicherheitsfachkraft tätig war, gab im Eingang- und Wohnzimmerbereich des Einfamilienhauses, in dem die beiden Frauen wohnten, insgesamt elf Schusse aus seiner Glock-Pistole Kaliber 7,65 mm ab. Drei Schüsse trafen die Mutter und sieben Schüsse die Tochter. Beide Frauen verbluteten. Ein Schuss ging ins Leere.

Schüsse nach Streit

Der damals 51-jährige Salzburger war um 22.30 Uhr zu dem Haus nach Wals-Siezenheim gefahren. Dort wartete er eine Stunde bis zum Eintreffen der 50-Jährigen, wie er nach der Tat den Beamten schilderte. Zunächst soll es zu einem verbalen Streit mit der Mutter gekommen sein. Weil diese ihn dann körperlich attackiert haben soll, zog er seine Faustfeuerwaffe und gab aus kurzer Distanz die Schüsse ab. Anschließend flüchtete er mit seinem Wagen.

Der Verdächtige wurde am 6. Mai um 4.30 Uhr in Abersee am Wolfgangsee festgenommen, nachdem er sich der Cobra gestellt und zuvor Suizid angekündigt hatte. Die Beamten stellten bei ihm zwei geladene Schusswaffen und 106 Patronen sicher, die er legal besessen hatte. Vor der Polizei fand er keine Erklärung für die Tat. Er beteuerte, dass er die 50-Jährige geliebt habe. Wegen der in einem Gerichtsgutachten attestierten Gefährlichkeit des Mannes beantragte die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt.

Auseinandersetzungen im Vorfeld

Den tödlichen Schüssen dürfte ein Beziehungskonflikt vorausgegangen sein. Es soll im Vorfeld zu Auseinandersetzungen zwischen dem Bruder der getöteten 50-Jährigen und dem Salzburger gekommen sein, weil sich offenbar der Bruder wie auch die Mutter gegen die Beziehung der beiden ausgesprochen haben. Der Beschuldigte soll die Frau gestalkt haben. Offenbar hat er ihr am Tag der Bluttat drei E-Mails geschickt, die unbeantwortet geblieben sind.

Die Konflikte zwischen dem Angeklagten und dem Bruder der Ex-Freundin samt den gegenseitigen Schuldzuweisungen sind auch aktenkundig. Bei einem klärenden Gespräch der Beteiligten vor der Polizei soll die 50-Jährige erklärt haben, dass sie die Beziehung mit dem Salzburger ruhend lassen wolle. Den Behörden zufolge habe sich der Mann damit einverstanden gezeigt und erklärt, er werde sich von der Frau und ihrem Bruder fernhalten. Alle Gesprächsbeteiligten sollen erklärt haben, von einer (weiteren) Anzeige Abstand zu nehmen.

Verteidigung: "Kurzschlusshandlung"

Doch aus Sicht des Salzburgers, der auch als Detektiv gearbeitet hatte, war die Beziehung zu der Frau bis zur Tatnacht nicht beendet. Die Tat selbst sei kein geplantes Vorgehen gewesen, erklärte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Schweitzer, am Freitag gegenüber der APA. "Es war eine Kurzschlusshandlung aufgrund einer emotionalen Ausnahmesituation." Der Anwalt, der die Anklageschrift wegen zweifacher vorsätzlicher Tötung auf dem Tisch hat, sprach auch von einer "emotionalen Explosion". "Meiner Meinung nach wurde er von der Mutter und dem Bruder extrem unter Druck gesetzt. Grundsätzlich ist er tatsachengeständig."

Der 50-Jährigen sei ständig eingeredet worden, sein Mandant passe nicht zu ihr, sagte Schweitzer, der auch Berufsdetektiv und Präsident des Österreichischen Detektiv-Verbandes ist. "Der Bruder versuchte, meinen Mandanten seiner Schwester gegenüber schlecht zu machen, auch bei anderen Personen und bei uns im Detektivverband. Er hat negative Stimmung gegen meinen Mandanten gemacht." Es sei versucht worden, seinen Mandanten als Monster darzustellen, mittels Anschuldigungen, er habe Personen jahrelang gefährlich bedroht oder erniedrigt.

Ein Prozess-Termin steht noch nicht fest.

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