Europarat kritisiert Islamfeindlichkeit in Österreich

Die Religionszugehörigkeit von Schülern ist oft Grund für Diskriminierung.
Das Kopftuchverbot in der Volksschule müsse überarbeitet werden, meint der Antidiskriminierungsausschuss des Europarats.

Der Antidiskriminierungsausschuss des Europarats (ECRI) kritisiert das Kopftuchverbot an Volksschulen in Österreich. Das Gesetz sollte überarbeitet werden, „um sicherzustellen, dass es den Neutralitätsgrundsatz respektiert, ein legitimes Ziel verfolgt und frei von jeglicher Form von Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Schülern ist“, kritisierte das Experten-Gremium in einem Bericht vom Dienstag.

Im Europarat zeigt man sich angesichts einer "zunehmende Islam- und Fremdenfeindlichkeit in Österreich" generell besorgt. Insbesondere in Bezug auf Muslime und Flüchtlinge sei das in gesellschaftlichen Debatten sichtbar, erklärte das Experten-Gremium ECRI. Politische Reden hätten dazu beigetragen, die Gesellschaft zu spalten. Vor allem die FPÖ falle mit rassistischen Bemerkungen auf, so das Gremium.

Hassreden

Es kritisierte zudem, dass es in Österreich noch keine umfassende und systematische Erfassung von Daten zu Hassreden und hassmotivierter Gewalt gebe. Der Grad der nicht erfassten Taten sei ein Problem, betonte ECRI. Sonderabteilungen zu Hassverbrechen innerhalb der Staatsanwaltschaften, die 2017 eingerichtet worden seien, hätten ihre Arbeit noch nicht aufgenommen, rügt das Gremium. Österreich müsse bei der Bekämpfung von Hassreden nachbessern und zuständigen Stellen mehr finanzielle Unterstützung zukommen lassen, hieß es in dem Bericht.

ECRI appellierte an die Parteien, Verhaltenskodizes zu verabschieden, die Hassreden verbieten. Das Gremium empfahl den österreichischen Behörden auch, eine engere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und Gruppen zu etablieren, die der Gefahr von Hassdelikten ausgesetzt seien, insbesondere Dunkelhäutige und Muslime.

Verfassungsgerichtshof

Bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), die eine Verfassungsklage gegen das Kopftuchverbot eingebracht hat, will man den Rüffel aus Straßburg nicht kommentieren. Der Verfassungsgerichtshof dürfte die Causa bei seiner Sitzung im Juni behandeln.

Wie berichtet gehen die Meinungen, ob die Verfassungsklage Erfolg haben wird, auseinander. Während Verfassungsjurist Theo Öhlinger das Kopftuch-Verbot in Volksschulen für verfassungskonform hält, bezeichnete es Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk als verfassungsrechtlich „in hohem Maße anfechtbar“.

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