EuGH: Wolfsjagdverbot in Österreich gilt weiter

EuGH: Wolfsjagdverbot in Österreich gilt weiter
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Wolfspopulation in gutem Zustand ist. Aktuell sei dies in Österreich nicht der Fall, so der Europäische Gerichtshof.

Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. "Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist", heißt es in einer Aussendung des Gerichtshofs.

Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten.

Österreich hatte keine Vorbehalte angemeldet

Die Richter in Luxemburg mussten unter anderem die Frage beantworten, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht. Nein, lautet die Antwort: Österreich habe bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet.

"Soweit die österreichische Regierung davon ausgeht, dass der Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben müssen, steht es ihr im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage einzureichen, was sie bis dato nicht getan hat", fasst der EuGH die Argumentation der Richter in der Aussendung zusammen.

Andere Lösungen müssen besprochen werden

Einen Wolf auch unter der aktuellen Rechtslage zum Abschuss freizugeben, geht nur, wenn die Wolfspopulation sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und die Jagd diesen nicht gefährdet - und zwar sowohl mit Blick auf Tirol, Österreich und auf das grenzüberschreitende Verbreitungsgebiet. Zudem müssen vor einem Abschuss auch andere Lösungen, wie zum Beispiel Almschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden.

Die Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO freuten sich über das Urteil. "Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein", wird WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler in einer Aussendung zitiert.

Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ hatte sich am Mittwoch vor dem Urteil noch gelassen gezeigt. Man ging auf APA-Anfrage von "keinen unmittelbaren gravierenden Auswirkungen auf die derzeitige Praxis" aus. Ausgangspunkt des Vorabentscheidungsverfahrens sei ein "gesetzlicher Rahmen, der überholt ist", spielte man auf inzwischen mehrfache Novellierungen des Tiroler Jagdgesetzes an - und dabei vor allem darauf, dass Wölfe mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen basierend auf "sauberen Rechtsgrundlagen und Fachgutachten" abgeschossen werden.

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