Samstag, 24. September, 20:22 Uhr: Die 23-Jährige wird von einem "Chauffeur" offiziell vor dem Haus Nummer 8, das sich in der selben Straße direkt neben dem Haus Nummer 9 befindet, abgesetzt. Der Chauffeur, bei dem es sich laut Ermittlungen wohl um den Lebensgefährten und Zuhälter der Frau gehandelt haben dürfte, wartete kurz, fuhr dann nach eigenen Angaben weg. In Polizeikreisen geht man jedoch davon aus, dass der Mann die folgenden Stunden das Treiben vor dem Haus weiter beobachtet hat. Mit der Polizei nahm er keinen Kontakt auf.
Brisant: Als der Geliebte der Frau den Wagen wendet, fängt der Verdächtige die junge Frau vermutlich persönlich entweder direkt vor Haus Nummer ab 8, oder dirigiert sie via Handy um. Die Escort-Dame geht also in Haus Nummer 9. Ohne, dass es ihr Zuhälter bemerkt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat bereits bestätigt, dass die Frau das erste Mal von dem Verdächtigen für sexuelle Dienste bestellt worden war, sie die lokalen Gegebenheiten also im Vorfeld nicht kannte. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auch gegenüber dem KURIER: Tatort war die Wohnung des Verdächtigen in Haus Nummer 9.
Sonntag, 25. September, kurz nach Mitternacht, gehen bei der Polizei gleich mehrere Anzeigen ein. Allerdings sollen die Anrufer dabei nie davon gesprochen haben, dass es sich um eine Straftat im Rotlicht-Milieu handeln könnte, sondern es wird lediglich erwähnt, dass eine Frau abgängig ist. Die Anrufer sollen stets davon gesprochen haben, dass die Vermisste in Haus Nummer 8 und dort im Dachgeschoss bei einem "Bekannten" zu Besuch war.
Dies bestätigt auch die Landespolizeidirektion Oberösterreich gegenüber dem KURIER: "Alle Anrufprotokolle sind dokumentiert. Es gab zunächst keine Hinweise, dass es zu einem Gewaltverbrechen im Milieu gekommen sein könnte." Was sich durch das "milieubedingte geringe Vertrauen in die Polizei" erklären ließe. Zusätzlich sollen Sprachbarrieren, einige der Anrufer meldeten sich direkt aus Rumänien, die Polizeiarbeit erschwert haben. Die Tote selbst war ebenfalls Rumänin. Zwei Drittel der Frauen, die in Österreich als Sexarbeiterinnen tätig sind, kommen von dort, aus Ungarn oder Bulgarien.
Sonntagnacht bis Sonntagfrüh: Die Polizei fährt jedes Mal, nachdem sie eine Anzeige erhält, zu besagter Adresse im Dachgeschoss in Haus Nummer 8. Dort trifft sie auch Personen an, die jedoch keine Auskunft über den Verbleib der 23-Jährigen machen können. Ebenfalls sollen intensive Umfeldermittlungen stattgefunden haben. Es wurden also Nachbarn befragt. Der Zuhälter der Frau soll all diese Vorgänge von seinem Auto aus beobachtet, aber keine Kontakt zu den Beamten aufgenommen haben.
Sonntagnachmittag: Nach weiteren Ermittlungen ist schließlich klar: Die Frau befindet sich nicht im Dachgeschoss von Haus Nummer 8, sondern im Erdgeschoss von Haus Nummer 9. der Meldeadresse des Verdächtigen. Die Wohnungen liegen nur wenige Meter auseinander. Die Cobra stürmt schließlich die Erdgeschoss-Wohnung in Haus Nummer 9. Die 23-Jährige kann aber nur mehr tot aufgefunden werden. Laut Gerichtsmedizin war sie zwischen Samstagabend und Sonntagmittag verstorben. Der mutmaßliche Täter soll sie schwer misshandelt haben. Die Frau erstickte demnach an Blut und Erbrochenem, ihr Körper wies Spuren massiver Gewalteinwirkung auf. Der 34-Jährige behauptet, er habe die Frau in einem Streit, wohl um den Preis für ihre Dienstleistungen, geschlagen. Er will, wie sein Verteidiger Andreas Mauhart sagte, vor der Tat 26 Halbe Bier getrunken haben.
Sonntagnachmittag, zwischen 16 und 17 Uhr: Der Zuhälter will nun eine Aussage bei mehreren Polizeiinspektionen in Linz machen. Wird aber wegen Sprachbarrieren gleich zwei Mal von zwei unterschiedlichen Polizeiinspektionen weggeschickt. Dies bestätigt auch die Staatsanwaltschaft. Der Zuhälter kehrt dann an den Tatort zurück.
Anruf- und Funkprotokolle der Polizei werden überprüft
Aus der Landespolizeidirektion Oberösterreich heißt es: "Wir nehmen die Vorwürfe, die gegen uns erhoben werden, sehr ernst und prüfen diese auch intern. Sowohl alle Anruf- als auch alle Funkprotokolle der Kollegen, die in dieser Nacht im Dienst waren, werden überprüft." Festgehalten wird auch, dass es kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Polizisten der Dienststelle Steyr-Land gegeben habe. Dennoch habe man das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) mit einer weiteren Untersuchung beauftragt.
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