Ermittlungen zu Fluchthilfe im Fall Seisenbacher eingestellt

Ermittlungen zu Fluchthilfe im Fall Seisenbacher eingestellt
Heimischer Judo-Funktionär vom Vorwurf entlastet, an Peter Seisenbachers gescheiterter Flucht beteiligt gewesen zu sein.

Die Ermittlungen gegen einen heimischen Judo-Funktionär, dem vorgeworfen worden war, sich für den mittlerweile wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger verurteilten Ex-Judoka Peter Seisenbacher als Fluchthelfer betätigt zu haben, sind eingestellt worden. Das bestätigte der Verteidiger des Mannes, Florian Wiegele.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte nach dem gescheiterten Fluchtversuch des zweifachen Olympiasiegers Seisenbacher aus der Ukraine wegen Begünstigung ermittelt. Im Fokus der Strafverfolgungsbehörde stand der heimische Judo-Funktionär.

Prozess wegen Kindesmissbrauchs

Seisenbacher hatte sich vor rund drei Jahren in die Ukraine abgesetzt, um sich seinem für Mitte Dezember 2016 im Wiener Landesgericht angesetzten Prozess wegen Kindesmissbrauchs und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu entziehen. Als Seisenbacher befürchten musste, von Kiew an die Wiener Justiz ausgeliefert zu werden, nachdem die Ukraine im heurigen Frühjahr ein Zusatzprotokoll des Europäischen Auslieferungsübereinkommens unterzeichnet hatte, versuchte er mit einem verfälschten Pass die polnisch-ukrainische Grenze zu überwinden. Dabei wurde er festgenommen.

Der Pass, dessen sich Seisenbacher bediente - er selbst hat kein gültiges Reisedokument mehr, nach seiner Flucht war es von der Republik Österreich für ungültig erklärt worden -, war auf den heimischen Judo-Funktionär ausgestellt. Wie Seisenbacher in den Besitz des fremden Passes gelangt war, war zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft fand aber keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Funktionärs und stellte das Verfahren ein.

Schuldspruch bestätigt

Seisenbacher war im Dezember des Vorjahres nach seiner Auslieferung im September im Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses schuldig erkannt und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch war vom Obersten Gerichtshof (OGH) im April bestätigt worden. Erst in der vergangenen Woche reduzierte das Oberlandesgericht (OLG) die Haftstrafe Seisenbachers um zwei Monate auf vier Jahre und zehn Monate.

Kommentare