E-Card-Gebühr fast verdoppelt: Wer ab morgen mehr zahlen muss
Mit 15. November wird das Serviceentgelt für die E-Card eingehoben. Selbiges steigt heuer massiv. Statt 13,80 Euro sind erstmals 25 Euro fällig. Die Anpassung ist Teil des Sparkurses im Gesundheitsministerium, das 2026 deutliche Einsparungen leisten muss. Gekürzt wird unter anderem in der Verwaltung, bei Förderungen und bei Kommunikationsmaßnahmen.
Das Serviceentgelt wird jedes Jahr Mitte November für das Folgejahr fällig. Die Einhebung erfolgt über Arbeitgeber oder über jene Stellen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe auszahlen. Auf dem Lohnzettel scheint die Gebühr als eigener Posten auf. Die Überweisung an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss bis 15. Dezember erfolgen. Weil die Gebühr jährlich mit der sogenannten Aufwertungszahl angepasst wird, ist ein weiterer Anstieg in den kommenden Jahren wahrscheinlich.
Wer befreit ist
Aber nicht alle Versicherten müssen die Gebühr leisten. Ausgenommen sind sozial besonders schutzbedürftige Gruppen. Dazu zählen mitversicherte Kinder, Ehepartner und Lebensgefährten, Menschen in Karenz und geringfügig Beschäftigte. Auch Präsenz- und Zivildiener sowie Asylwerber in der Grundversorgung zahlen kein Serviceentgelt.
Ein zentraler Grundsatz bleibt bestehen: Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, ist automatisch auch von der E-Card-Gebühr befreit.
Betrag: 25 Euro (gilt für 2026)
Einhebung: 15. November
Zahlung durch: Arbeitgeber oder AMS
Befreit: Mitversicherte, Geringfügige, Karenzierte, Präsenz- und Zivildiener, Asylwerber, Rezeptgebühr-Befreite, bis 2026 auch Pensionisten
Rückerstattung: möglich bei Mehrfachabzug – Antrag an ÖGK
Bislang waren auch Pensionisten ausgenommen. Das ändert sich jedoch: Ab 2027 müssen auch sie zahlen, mit einer Ausnahme: Mindestpensionisten bleiben dauerhaft befreit.
Rückerstattung bei doppelter Einhebung
Beschäftigte mit mehreren Dienstverhältnissen können versehentlich doppelt belastet werden. In solchen Fällen erstattet die ÖGK zu viel eingehobene Beträge zurück. Dafür genügt ein kurzer Antrag, ergänzt um Kopien der Lohnzettel, auf denen die Abzüge ersichtlich sind. Die Arbeiterkammer rät daher, die November-Abrechnungen gut aufzubewahren.
Leistungen im In- und Ausland
Die E-Card ermöglicht Versicherten österreichweit den Zugang zu Vertragsärzten und Spitälern. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte, die Behandlungen in allen EU-Staaten sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien, Nordmazedonien und der Schweiz ermöglicht.
Für Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro gilt eine Sonderregel: Dort muss man vor einer Behandlung eine Anspruchsbescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort einholen.
Für Reisen in die Türkei bleibt der bilaterale Auslandsbetreuungsschein notwendig, der in einen lokalen Behandlungsschein umzuwandeln ist.
Weitere Gebührenanpassungen im Gesundheitsbereich
Neben der E-Card wurden heuer weitere Leistungen teurer. Seit Juli gelten wieder Selbstbehalte für Krankentransporte: Fahrten ohne Sanitäter kosten nun 7,55 Euro, Fahrten mit Sanitätern 15,10 Euro. Nur bei medizinischer Notwendigkeit, etwa im Rahmen einer Chemotherapie, entfällt der Selbstbehalt.
Auch staatliche Dokumente, darunter Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und Namensänderungen, wurden teurer.
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