Höhere eCard-Abgabe und Pensionsänderungen: Wen das Sparpaket am härtesten trifft

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Die einzelnen Ministerien werden unterschiedlich hart von der Sanierung getroffen. Um die Verschuldung zu senken, müssen allein heuer 7 Milliarden Euro gespart werden.

Welches Ministerium spart wo - und inwiefern trifft es die einzelnen Staatsbürger? Ein Überblick, nach Ressorts geordnet:

Es ist eine Ausgabe, die die meisten Arbeitnehmer de facto nicht mitbekommen: Einmal im Jahr behält der Arbeitgeber bei arbeitenden Menschen die sogenannte eCard-Servicegebühr ein. Es ist ein Beitrag, um die technische Infrastruktur der eCard mit zu finanzieren. Zuletzt bezahlte man in Österreich rund einen Euro im Monat, genau waren es 13,80 Euro im Jahr. Diese Abgabe wird nun deutlich angehoben – auf 25 Euro pro Kalenderjahr.

Ebenfalls nennenswert angehoben wird der sogenannte Krankenversicherungsbeitrag der Pensionisten, und zwar von 5,1 auf 6 Prozent der Bruttopension, gültig per 1. Juni.

Und da auch Familienleistungen wie die Familienbeihilfe vorerst nicht valorisiert, sprich: angehoben werden, hat die Bundesregierung bei diesem Budget eine generelle Herausforderung zu stemmen: Sie will auch Signale senden, dass die Last des Sparens nicht völlig gleich, sondern entsprechend der Leistungsfähigkeit der Einzelnen verteilt wird. Vor allem die SPÖ hat ja bis zuletzt erklärt, dass „breitere Schultern“ eine größere Last tragen müssten.

Die neue Regierung kommt diesem Anspruch insofern nach, als sie im Gesundheitsbereich Maßnahmen setzt, um besonders geforderte Bevölkerungsgruppen  zu unterstützen. Das beginnt damit, dass das Pflegegeld im Unterschied zu anderen Transferleistungen eben nicht unverändert bleibt, sondern weiter entlang der Teuerung angehoben wird.

Um Niedrigpensionisten, chronisch Erkrankte und einkommensmäßig herausgeforderte Familien und Alleinerzieherinnen stärker zu unterstützen, wurden im Gesundheitsbereich auch entlastende Maßnahmen gesetzt: Die Rezeptgebühr für 2026 wurde beim Wert von 2025 eingefroren – bei 7,55 Euro. Und: Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird in eine Arzneimittelgebührenobergrenze („Kostendeckel“) umgewandelt. Künftig wird die Kostenobergrenze für die Befreiung von Rezeptgebühren damit schneller erreicht: Einerseits sinkt der Schwellenwert ab 2027 schrittweise auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens. Zudem werden nicht nur (wie bisher) die Rezeptgebühren erfasst, sondern alle Arzneimittel, die vom Arzt verschrieben werden, also auch die, die weniger als die Rezeptgebühr kosten.

Eine sozialpolitisch populäre Maßnahme wird nicht gekappt, aber deutlich verändert: Die Bildungskarenz, die ursprünglich vom Gedanken getragen war, dass weniger Gebildete eine Ausbildung nachholen und damit ein besseres Einkommen erzielen können, sollte ja ursprünglich ganz fallen. Nun hat sich die Regierung darauf verständigt, ab 1. Jänner 2026 ein neues Instrument zu schaffen, das die Idee erhält, aber wesentlich strengere Kriterien vorsieht: Die Mindestanforderung für die Ausbildung wird auf 20 Stunden Ausbildung in der Woche angehoben; zudem gilt eine verschärfte Anwesenheitspflicht.

Und damit klar ist, dass die Weiterbildung im Sinne des Arbeitsmarktes sein muss und nicht bloß der eigenen Selbstverwirklichung dient, muss man vorab eine verpflichtende Bildungsberatung absolvieren.

Höhere eCard-Abgabe und Pensionsänderungen: Wen das Sparpaket am härtesten trifft

Bei der Sicherheit wird nicht gespart (das ließe sich politisch kaum vertreten), vielmehr wird der Betrieb mit bescheidenen Mitteln am Laufen gehalten. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen die großen Reformen der früheren grünen Justizministerin Alma Zadić (Datensicherstellung, Kostenersatz für Verteidigung) mit unverändertem Personalstand schupfen. Amtsinhaberin Anna Sporrer will im Strafvollzug Akzente setzen. So soll etwa die Fußfessel von zwölf auf 24 Monate ausgedehnt werden, um die Gefängnisse zu entlasten und die Resozialisierung zu verbessern. Der Gewaltschutz soll weiter ausgebaut werden.  

Nebenbei erwähnt: Durch die Erhöhung der Gerichtsgebühren soll die Justiz heuer 100 Mio. Euro zusätzlich lukrieren.  Gespart wird bei Veranstaltungen und Fortbildungen – Videokonferenz statt Dienstreise, so die Devise. Ebenso im Innenressort, wo zudem der Fuhrpark evaluiert wird. 

Die Rekrutierung neuer Polizisten soll fortgesetzt werden. Einsparungen ergeben sich durch sinkende Asylzahlen. Aktuell gibt es um ein Drittel weniger Menschen in Grundversorgung als 2023.  

Aufgerüstet wird nur beim Bundesheer: Der „Aufbauplan 2032+“ ist budgetär abgesichert. Dazu gehören etwa Investitionen in Rüstung und bauliche Infrastruktur in Gesamthöhe von 1,38 Mrd. Euro für 2025 (plus 119,6 Mio. Euro). Und auch die Landesverteidigung spart da, wo es für die Bevölkerung am wenigsten sicht- und spürbar ist: in der Verwaltung.

Höhere eCard-Abgabe und Pensionsänderungen: Wen das Sparpaket am härtesten trifft

Im Sozialministerium versucht man erst gar nicht, groß um den heißen Brei herumzureden: „Aufgrund der angespannten Budgetsituation muss die Bundesregierung auch Maßnahmen im Bereich der Pensionen setzen“, heißt es in einem Papier, das anlässlich der Budgetrede vom Gesundheits- und Sozialministerium verteilt worden ist.

Konkret werden künftig die Kriterien bei der sogenannten Korridorpension verändert, man darf sagen: verschärft. Denn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Korridorpension werden angehoben.

Was bedeutet das? Ab 1. Jänner 2026 steigt das Antrittsalter für die Korridorpension – vom vollendeten 62. auf das 63.  Lebensjahr. Und weil dies eine sehr kurzfristige Veränderung in einem ganz wesentlichen Lebensbereich der Österreicher darstellt, wird die Anhebung in Portionen erledigt. Man tue das  in Anlehnung an die Schritte, die der Verfassungsgerichtshof beim Pensionsthema als zulässig erachtet. Zur Erinnerung: Bei Pensionen gilt der sogenannte Vertrauensschutz, das bedeutet: Die Voraussetzungen für den Pensionsantritt können nicht kurzfristig massiv geändert werden, weil viele Menschen über Jahre und Jahrzehnte ja sehr  genau planen, wann und wie sie arbeiten bzw. in den Ruhestand gehen.

In der Praxis heißt das: Abhängig vom Geburtsdatum wird die Anhebung „maßvoll“, wie die Regierung sagt, pro Quartal um zwei Monate passieren.  Menschen, die mit ihrem Arbeitgeber schon vor dem 1. April 2025 eine Altersteilzeit vereinbart haben, dürfen weiterhin auf die bisher geltende Rechtslage vertrauen. 

Was passiert sonst noch bei den Pensionen? Die wesentlichste Änderung, die – auch – mit dem Budget einhergeht, ist das Ende der Aliquotierung, wie sie bislang gegolten hat.

Zur Erklärung: Einmal im Jahr werden die Pensionen an die Inflation angepasst, sie werden um einen Inflationswert erhöht. Über die Höhe des Wertes hat bislang das Monat entschieden, in dem man die Pension angetreten ist. Wer im Jänner in den Ruhestand wechselte, bekam 100 Prozent der Inflationsanpassung, im November und Dezember waren es 0. Der Anreiz ist klar: In Zeiten hoher Inflation hat es sich mitunter sehr stark bemerkbar gemacht, möglichst zu Jahresbeginn in Pension zu gehen (trotz aller Abschläge).

Mit der neuen Regelung wird die Pension im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt – völlig unabhängig vom Monat und einheitlich für alle – mit 50 Prozent jenes Betrages erhöht, der sich bei der Anwendung der Pensionsanpassung ergeben würde.

Das neue Modell soll vor allem Frauen helfen. Denn bislang sind vor allem Frauen in der zweiten Jahreshälfte in die Pension gegangen.
Die Frage der Pensionen ist seit jeher einer der wesentlichsten Hebel für ein saniertes Budget. Denn mittlerweile sind die öffentlichen Ausgaben, die für die Alterspensionen vorgesehen werden müssen, der größte Kostentreiber im Staatshaushalt, betragen die Pensionszahlungen doch mehr als ein Viertel der gesamten Ausgaben des Bundesbudgets.

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Im Infrastrukturbereich gelingt ein Kunststück: Trotz  Einsparungen in den kommenden Jahren von 1,47 Milliarden Euro fällt es schwer, zu erkennen, wo der Rotstift angesetzt wurde. Vor allem in die Bahn wird massiv weiter investiert, lediglich Bauvorhaben in der Zukunft werden etwas nach hinten verschoben. Dafür fallen Förderungen, vor allem im Klimabereich, weg. Verkehrs- und Infrastrukturminister Hanke kritisierte dabei, seine Ressortvorgängerin, die Grüne Leonore Gewessler, habe  Förderungen „mit der Gießkanne getan, das ist schnell verronnen. Diesen Weg wollen wir nicht gehen.“

Hanke sieht sich als „Standortminister“, und möchte das tun, was notwendig sei, um aus der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der sich Österreich befindet, herauszukommen, und bekundete sein „Bekenntnis für die Zukunft“, weil er an der Mobilitätswende festhalten werde.

Im Jahr 2025 wird das Ministerium einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 640 Millionen Euro leisten, das sind in etwa zehn Prozent seines Budgets von 6,4 Milliarden Euro.

Etwa 300 Millionen Euro davon entstehen durch Projektverschiebungen im ÖBB-Rahmenplan. Die übrigen 340 Millionen Euro sollen durch geringere Förderungen, Einsparungen beim Klimaticket (Aus für das Gratis-Klimaticket für 18-Jährige, das zuletzt etwa 15 Millionen Euro kostete), sowie reduzierte Personal- und Sachausgaben erbracht werden.

Im Folgejahr 2026 soll der Konsolidierungsbeitrag sogar auf 830 Millionen Euro steigen. Gleichzeitig bleibe der Ausbau der Bahn ein zentrales Ziel. Mit jährlich über 3,2 Milliarden Euro sollen der nachhaltige Ausbau und der Erhalt des Schienennetzes gesichert werden.

Was auch heißt: Insgesamt umfasst der aktualisierte ÖBB-Rahmenplan Investitionen von rund 20 Milliarden Euro bis 2030. „19,7 Milliarden Euro, um genau zu sein“, präzisierte   ÖBB-Chef  Andreas Matthä.
 Zum Vergleich: Die Asfinag investiert 2025 etwa 1,7 Milliarden Euro in Straßensanierung und -ausbau, und damit wird nur halb so viel  in das Straßennetz investiert.

Hanke bestätigte, dass es künftig keine staatliche Förderung beim Kauf von Autos mit Elektroantrieb geben werde. Ab dem 1. Juli 2025 werden dafür leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennermotor der Klasse N1 (dazu gehören auch klassische US-Pick-ups)   dauerhaft von der NoVA befreit. 

Bahn-Chef Matthä betonte, dass Projekte zwar nach hinten verschoben werden, das betreffe aber nur jene, die noch keinen Baustart hatten. Aktuelle Großprojekte wie der Koralm- und der Semmeringtunnel oder auch der riesige Brenner-Basistunnel seien nicht von Kürzungen betroffen.

Und  der ÖBB-Boss nutzte die Gelegenheit, vor Journalisten zu sprechen, gleich, um in eigener Sache zu werben: „Auch bei uns gibt es einen Generationenwechsel, Personal wird weiter gesucht und aufgenommen, weil wir auf einem sehr hohen Verkehrsniveau sind.“ Das betreffe etwa vier- bis fünftausend Neuanstellungen jedes Jahr.

Höhere eCard-Abgabe und Pensionsänderungen: Wen das Sparpaket am härtesten trifft

Das Bildungssystem bleibt vom Sparkurs – bis auf Einsparungen von rund 80 Millionen Euro im Verwaltungsbereich – weitgehend verschont. Mehr noch: 2024 gibt es um 407 Millionen Euro mehr Budget; 2026 werden die Mittel um 551 Millionen Euro auf 12,5 Milliarden Euro aufgestockt. Grund ist der gestiegene Bedarf wie das Gehalt des Lehrpersonals.

Einen Sparkurs in der Bildung hätte aber ohnehin niemand verstanden, wird doch der Stopp beim Familienzuzug mit einer totalen Überlastung des Bildungssystems gegenüber Brüssel argumentiert.  

So sind auch für das zweite verpflichtende Kindergartenjahr  ab 2026 zusätzlich 80 Millionen Euro vorgesehen, zur Attraktivierung des Berufs der Kindergärtnerin  gibt es  15 Millionen Euro zusätzlich.

90 Millionen für DeutschUm den mit der Migration einhergehenden Sprachproblemen beizukommen, stehen heuer 55 Millionen Euro, 2026 zusätzlich 90 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem „Chancenbonus“, der mit 65 Millionen Euro dotiert ist, sollen Schulen mit besonderem Bedarf unterstützt werden.

Wissenschaft und Forschung können im 2025 ebenfalls mit mehr rechnen – und zwar mit einem Plus von 716 Millionen Euro (insgesamt 7,3 Milliarden Euro). Eingespart werden im Verwaltungsbereich.  390 Millionen Euro will die Regierung indes aufwenden, um ältere Menschen besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. 

Teufelskreis Bildung

38,1 Millionen Euro trägt die Kultur 2025/26 zur Budgetsanierung bei, gab das Kulturministerium von Andreas Babler bekannt.  Am meisten gespart wird ausgerechnet bei einer Branche, die weiß, wie man sich öffentlichkeitswirksam beschwert, beim Film: 22 Millionen Euro werden kommendes Jahr von der Kino-Koproduktionsförderung ÖFI+ abgezogen.

Die erst 2023 eingeführte Förderung fällt damit von heuer 37,5 auf 15,5 Millionen Euro und damit auf den Stand ihrer Einführung zurück. Oder legt,  wie es die Produzentenverbände AAFP und Film Austria kommentieren, „nach gerade mal zwei Jahren die ultimative Arschbombe“ hin. Dass beim heimischen Film am meisten  eingespart wird, sorgt für dementsprechende Emotionen in der Branche: Die Wirtschaftskammer sorgt sich vor Drehstopps, der Direktor des Österreichischen Filminstituts, Roland Teichmann, sieht einen „harten Einschnitt“. 

Das Fördervolumen bei FISA+ (TV, Streaming, Serviceproduktionen, angesiedelt im Wirtschaftsministerium) sank nur von rund 95 Millionen auf 80 Millionen Euro.
Insgesamt fiel der Einschnitt für die Kultur aber gemäßigt aus, insbesondere, weil manche Einsparung wohl kein großes Opfer war: 6,6 Millionen Euro stehen heuer für die Sanierung der Bregenzer Festspielhäuser im Kulturbudget. Da diese heuer abgeschlossen ist, stehen 2026 keine 6,6 Millionen Euro für die Sanierung der Bregenzer Festspielhäuser im Kulturbudget. Nie für 2026 eingeplante Gelder nicht mehr einplanen zu müssen, wird hier als Einsparung ausgewiesen.

Ein großer Brocken der Budgetrechnerei landete bei den Bundesmuseen. Im Kunsthistorischen und im Naturhistorischen Museum sowie im Belvedere sind große Baumaßnahmen geplant. Der Löwenanteil der Kosten wird zwar erst 2027 schlagend; die Vorbereitung dieser Bauten nun müssen die Museen ohne zusätzliche Gelder aus den eigenen Budgets stemmen. Wäre dem nicht so, hätte man weitere 60 Millionen Euro einsparen müssen, ließ das Kulturministerium wissen – es gehe um 21 Millionen Euro für 2025 und 39 Millionen Euro für 2026.

Weitere zehn Millionen Euro sollen „quer über alle Abteilungen in der Kunst- und Kulturförderung eingespart“ werden, wo und wie, war im Detail vorerst unklar.  2026 soll das Kulturbudget 629,8 Millionen Euro betragen – inflationsbereinigt weniger als 2023.

Höhere eCard-Abgabe und Pensionsänderungen: Wen das Sparpaket am härtesten trifft

Der organisierte Sport in Österreich muss künftig mit deutlich weniger Geld auskommen als zuletzt. Denn ähnlich wie in anderen Bereichen wird auch hier gespart, das war schon vor der Budgetrede klar. „Wir haben uns im Sport auf einen Betrag stabilisiert, der in etwa der Inflationsentwicklung der letzten Jahre entspricht“, kommentierte Vizekanzler Andreas Babler, der für den Sport verantwortlich ist. Gleichzeitig sei es  gelungen, „in die Bewegung unserer Kinder und Jugendlichen zu investieren“, meint der SPÖ-Politiker. 

Die Förderungen waren durch die Vorgängerregierung zuletzt stark erhöht worden. Der damalige Sportminister Werner Kogler und Ex-Finanzminister Magnus Brunner hoben die „Besondere Bundes-Sportförderung“ von rund 80 auf 120 Millionen Euro an. Das ergab ein Sportbudget von 231,5 Millionen für das Jahr 2024. Nun wird über die Jahre 2025 und 2026 zusammen auf   202 Millionen deutlich zusammengespart.
Nicht von den Einsparungen betroffen ist die tägliche Bewegungseinheit: „Sie wird mit einem leichten Budgetplus weiter forciert, und bindet nun auch die Sport-Fachverbände ein“, so Staatssekretärin Michaela Schmidt, die in Bablers Ministerium die Sport-Agenden innehat.  

„Durch Verschiebungen in der Förderabwicklung über die Bundes-Sport-GmbH müssen Sportverbände und -vereine ihre Budgets für 2025 nicht aufschnüren. Die Kürzungen werden real erst 2026 wirksam.“ Die Abwicklung der Förderungen soll deutlich entbürokratisiert werden.

Höhere eCard-Abgabe und Pensionsänderungen: Wen das Sparpaket am härtesten trifft

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