Drogendealer in Klagenfurt zu acht Monaten Haft verurteilt

Landesgericht für Strafsachen
Der Verdächtige war vor eineinhalb Jahren bei einer Razzia in Klagenfurt festgenommen worden. Er kam frei und tauchte unter.

Ein 24-jähriger Nigerianer ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Drogenhandels verurteilt worden. Er war gemeinsam mit neun anderen Männern vor eineinhalb Jahren bei einer Razzia in Klagenfurt festgenommen worden. Als er ein paar Tage nach der Festnahme freigelassen wurde, tauchte er unter und lebte seither als "U-Boot" in Klagenfurt.

Ein Teil der im Dezember 2017 Festgenommenen ist bereits vor Gericht gestanden und zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die meisten davon bestritten trotz zahlreicher Beweise jegliche Schuld, wie Richter Michael Schofnegger anmerkte. Daher sei es überraschend, dass der Angeklagte wenigstens ein „zaghaftes Geständnis“ abgelegt habe.

Er gab zu, einem Klagenfurter mehrere Heroin-Balls verkauft zu haben. Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, die ihm Staatsanwalt Julius Heidinger vorwarf, leugnete er allerdings.

Die Drogen kamen aus Italien

Der Dealerring, dem der Mann laut Anklage angehörte, war sehr professionell aufgezogen. Eigens für die Geschäfte mit dem Suchtgift wurden zwei Wohnungen in Klagenfurt und Krumpendorf gemietet. Darin wohnten auch die Straßenverkäufer, die das aus Italien angelieferte Suchtgift an die Endverbraucher verkauften.

Der Kopf der Bande ist laut dem Richter nach wie vor auf freiem Fuß, man vermutet, dass er sich in Italien aufhält.

Bei der Razzia 2017 wurden 10.000 Euro Bargeld sichergestellt. Weiters fanden die Beamten Heroin und Kokain, Verpackungsmaterial und etwa 70 Mobiltelefone, die von den Männern für Drogenverkäufe verwendet wurden.

Vier Telefone waren allein in dem Zimmer, in dem der Angeklagte festgenommen wurde. Er hatte zudem einen Heroin-Ball bei sich, den er noch zu verstecken versuchte. Richter Schofnegger verurteilte den 24-Jährigen schließlich zu acht Monaten Haft. Der Verurteilte erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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