Welche Lockerungen gelten

Welche Lockerungen gelten
Sperrstunde nun um Mitternacht - Mehr Kunden in Handel und Museen zulässig - Maskenpflicht outdoor fällt.

Die Infektionszahlen in Österreich sind weiter stark rückläufig, beim Impfen geht es "schnell voran". Für Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein steht "mit diesen positiven Entwicklungen den Öffnungsschritten nichts mehr im Weg.“

Heute werden die Corona-Maßnahmen weiter gelockert. Statt zwei Meter Abstand gilt wieder nur ein Meter, die Sperrstunde wird von bisher 22.00 Uhr auf Mitternacht verlegt. Im Handel und in Freizeitbetrieben dürfen mehr Kunden eingelassen werden. Kulturveranstaltungen können zu 75 Prozent ausgelastet werden (statt bisher 50). In Outdoor-Bereichen fällt die Maske. Lockerungen gibt es auch beim Reisen.

In der Gastronomie sind ab Donnerstag indoor maximal acht Erwachsene, draußen 16 Erwachsene (plus betreuungspflichtige Kinder) pro Tisch erlaubt; bisher galten vier bzw. zehn Personen als Grenze. Lediglich Betreiber bzw. Kellner müssen auch im Freien weiter Maske tragen, ansonsten fällt die Maskenpflicht draußen überall.

In Innenbereichen gilt hingegen die gewohnte FFP2-Vorgabe weiterhin. Die genannten Personen-Grenzen sind auch bei Indoor-Treffen im privaten Bereich anzuwenden. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch drinnen keine Maske vorgeschrieben, die Abstandsregel gilt bis zu dieser Personenanzahl ebenfalls nicht.

Nur noch 10 Quadratmeter pro Kunde

Im Handel, Sport und Museen wird die Quadratmeterzahl pro Kunde von 20 auf zehn beschränkt. Der 3-G-Nachweis ist weiterhin fast überall für den Eintritt nötig, nicht aber in Museen, im Handel und bei der Nutzung von Dienstleistungen (abgesehen von körpernahen).

Gelockert werden die Reisebestimmungen: Bei der Einreise aus den meisten EU-Staaten nach Österreich ist für Personen mit einem 3-G-Nachweis das Ausfüllen einer "Pre-Travel-Clearance" (elektronischen Registrierung) nicht mehr notwendig. Busreisen sind unter den 3-G-Regeln wieder ohne weitere Einschränkungen möglich.

Keine Sperrstunde mehr ab 1. Juli

Mit 1. Juli fallen fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der 3-G-Regel. Einzig das Nachtleben bleibt noch eingeschränkt. Die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos sind weiterhin nicht erlaubt: Tanzen und Trinken an der Bar sind weiterhin nicht möglich, nur die Konsumation an Tischen ist erlaubt.

Das erklärte der zuständige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nach dem Ministerrat.

Folgende Regelungen werden ab 1. Juli gelten:

  • Wenn kein 3G Nachweis vorgewiesen werden kann, ist im Innenbereich Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Keinen Mindestabstand und Kapazitätsbeschränkungen
  • Keine Auf- oder Sperrstunden im Bereich der Gastronomie
  • Nachtgastronomie folgt im Laufe des Sommers
  • Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen – weder im stehenden noch im sitzenden Bereich
  • Anzeigepflicht: ab 100 Personen
  • Genehmigungspflicht: ab 500 Personen

Aktueller Stand Selbsttests für Gäste vor Ort

  • Wenn Gäste kurzfristig ein Lokal besuchen wollen und KEINE Teststraße oder Apotheke offen hat, kann ein Selbsttest vor Ort gemacht werden
  • Der Bund stellt Tests kostenfrei zur Verfügung
  • 7,4 Mio. Stück wurden bereits an die Länder ausgeliefert
  • Derzeit wird der Bedarf der Länder für die 3. Lieferungen erhoben
  • Betriebe werden auch weiterhin so viele Tests bekommen, wie sie benötigen

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