Corona-Maßnahmen: Strengere Regeln auch für Demos
Ab 50 Teilnehmern muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn nicht alle 2-G nachweisen können.
Mit der jüngsten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung wurden auch die Regeln für Demonstrationen verschärft. Bei Versammlungen mit mehr als 50 Personen müssen nun FFP2-Masken getragen werden. Es sei denn, ausnahmslos alle Teilnehmer können nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Das ist für die angekündigten Kundgebung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in der Wiener Innenstadt am Samstag nicht zu erwarten. Mehr als 50 Personen werden sicherlich auch teilnehmen - die FPÖ spricht von einer "Großkundgebung" -, also gilt FFP2-Pflicht.
Bisher galt bei Versammlungen von mehr als 100 Personen Maskenpflicht, sofern nicht alle Personen einen 3-G-Nachweis hatten.
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