Steiermark: Cobra-Einsatz nach Beziehungsstreit mit Schussabgabe

Steiermark: Cobra-Einsatz nach Beziehungsstreit mit Schussabgabe
49-Jährige schoss, um den Partner zu schrecken und verschanzte sich dann im Schlafzimmer

Ein Beziehungsstreit endete Sonntagfrüh in der Steiermark mit einer Schussabgabe im Wohnzimmer. Eine 49-Jährige wurde danach nach einem Großeinsatz der Polizei festgenommen und befindet sich derzeit in Haft. Beide Streitparteien blieben unverletzt.

Gegen 2 Uhr Früh kam es in Stallhofen im Bezirk Voitsberg in den Wohnräumen eines Einfamilienhauses zur Eskalation  eines Streits zwischen der 49-Jährigen und ihrem 53 Jahre alten Gatten. Zu diesem Zeitpunkt lag der offensichtlich leicht alkoholisierte Mann auf der Couch. Um ihrem Standpunkt Nachdruck zu verleihen, holte die Frau eine, im Nachtisch verwahrte, Faustfeuerwaffe und lud sie. Dann gab die Frau, um ihren Mann zu erschrecken, einen Schuss ab, der zirka einen Meter über dem Liegenden einschlug.

Cobra angefordert

Der 53-Jährige flüchtete aus dem Haus und verständigte die Polizei. Die ersterhebende Streife klärte vor Ort den Sachverhalt ab und forderte das Einsatzkommando Cobra aus Graz an. In der Zwischenzeit wurden zur Außensicherung und Absperrung des Objektes weitere Polizeistreifen aus Köflach und Voitsberg sowie eine Diensthundestreife zugezogen.

Da die Frau der mehrfachen Aufforderung aus dem Haus zu kommen nicht nachkam, musste das Einsatzkommando Cobra das Objekt durchsuchen. Die Frau hatte sich im Schlafzimmer eingesperrt, weshalb die Tür  aufgebrochen werden musste. Dort konnte die Verdächtige dann vom Einsatzkommando Cobra festgenommen werden.

Die zum Tatzeitpunkt leicht alkoholisierte Frau befindet sich derzeit auf einer Polizeidienststelle in vorläufiger Verwahrung. Die Erhebungen ergaben, dass die 49-Jährige im Besitz weiterer Schusswaffen ist. Daher wurde ein vorläufiges Waffenverbot gegen die Frau ausgesprochen. Die geständige 49-Jährige wird voraussichtlich wegen des Verdachtes der gefährlichen Drohung und des Vergehens nach dem Waffengesetz an die Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

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