Bombenanschlag: Lange Haftstrafen und Einweisung für Ex-Mann

KÄRNTEN: BOMBENANSCHLAG - PROZESS IN KLAGENFURT
Der Ex-Mann fasste 17 Jahre und acht Monate Haft aus, er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen

Prozesstag zwei bei der Gerichtsverhandlung gegen zwei 29-jährige Kärntner, die im Oktober 2019 einen Bombenanschlag auf eine 27-Jährige verübt haben sollen.

Die Tat hatte sich am 1. Oktober 2019 in Guttaring (Bezirk St. Veit an der Glan) ereignet. Der Ex-Mann der 27-Jährigen hatte den Anschlag mit einem Freund geplant, beide waren in der Vergangenheit Bundesheersoldaten. Sie fuhren zur Wohnung der Frau, der Komplize legte das Paket mit der Bombe vor die Tür und läutete an. Als sie vor die Tür trat, betätigte ihr Ex-Mann den Zünder. Die Frau überlebte schwerst verletzt.

"Einweisung notwendig"

Peter Hofmann, der psychiatrische Sachverständige, sagte am Dienstag in seinen Ausführungen, dass er eine Einweisung des angeklagten Ex-Mannes für notwendig hält. "Es besteht die große Gefahr, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten setzen wird."

Der 29-Jährige habe eine emotionale Störung, die sehr stark ausgeprägt sei. Das habe sich auch im Prozessverlauf gezeigt: "Mitgefühl gegenüber dem Opfer war meiner Meinung nach nicht wahrnehmbar.

Seine Entschuldigung am gestrigen Verhandlungstag war ein Lippenbekenntnis", führte Hofmann aus. Die Verhandlung habe das Bild einer "gekränkten, narzisstischen Persönlichkeit" gezeigt. "Er ist in der Vernehmung immer nur in Tränen ausgebrochen, wenn es um seine Person gegangen ist."

Der 29-Jährige habe einen Verfolgungswahn entwickelt und "Victim Blaming", also das Beschuldigen des Opfers, betrieben: "Er hat gesagt, nicht er, sondern seine Ex-Frau versaut dem gemeinsamen Sohn das Leben." Der 29-Jährige leide unter einer schizotypen Störung.

Zünder aus dem Internet

Sachverständiger Armin Zotter erläuterte in seinem sprengtechnischen Gutachten den Aufbau und die Sprengkraft der Bombe. Detailliert legte er dar, welche Spuren von dem Sprengsatz am Tatort gefunden wurden.

Demnach kamen Schwarzpulver, Benzin und Metallknallsätze beim Bau der Bombe zum Einsatz. Zum Explodieren gebracht wurde sie mit einem Zünder mit Funkfernbedienung, der über das Internet um nur 20 Euro bestellt werden kann.

Der Sachverständige hatte die Bombe in unterschiedlichen Ausführungen nachgebaut und auf einem Testgelände zur Explosion gebracht. Ein Video der Explosionen, die meterhohe Feuerbälle zur Folge hatten, wurde im Gerichtssaal gezeigt.

Bei den Experimenten stellte sich heraus, dass die Bombe, die in Guttaring zum Einsatz kam, eine wesentlich größere Sprengkraft gehabt haben muss, als mit den von den Angeklagten beschriebenen Bestandteilen möglich gewesen wäre. Bei den Versuchen mit Dummies wurde nie ein ähnlicher Schaden wie bei der Bombe vom 1. Oktober erreicht.

Bombe hätte töten können

Der Sachverständigen schloss daraus, dass wohl in Österreich illegale Metallknallsätze verwendet worden waren. Bei den Versuchen war Schwarzpulver eingesetzt worden, was wesentlich schwächer ist.

"Das lässt auf erhebliches Täterwissen zum Bau einer Bombe schließen. Wir haben es also mit jemanden zu tun, der nicht einfach ein paar Komponenten in eine Kiste füllt. Für eine solche Bombe muss man Vorversuche durchgeführt oder eine sehr exakte Bombenbauanleitung aus dem Internet gehabt haben." Die Bombe hätte jedenfalls tödliche Wirkung gehabt, stellte er klar.

Das hielt auch der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch fest: Wäre die 27-Jährige nicht weggelaufen, sondern im Zentrum der Explosion gestanden, wäre sie so schwer verletzt worden, dass sie wohl unmittelbar nach der Explosion gestorben wäre.

Ihr Glück war auch, dass sie beim Weglaufen der Explosion den Rücken zugewandt hatte - sonst hätte die Detonation auch noch schwere Auswirkungen auf die Lunge gehabt.

Plädoyers: Bitte um niedrige Strafe

Der Verteidiger des Erstangeklagten, des Ex-Mannes der Frau, bat um eine niedrige Strafe und eine Einweisung: "Mein Klient hat den Bezug zur Realität verloren", sagte Hans Gradischnig, der Verteidiger des Ex-Mannes des Opfers.

Der Anklage habe er wenig entgegenzusetzen, meinte er weiter. "Entscheidend wird nun sein, dass er in eine Anstalt kommt, in der er die Chance hat, zu gesunden." Sein Mandant solle eine Chance bekommen, in seinem Leben neu anzufangen und zu beweisen, "dass das, was er jetzt gemacht hat, gegen sein normales Wesen war".

Gunther Huainigg, der Verteidiger des Komplizen, verwies auf eine Reihe von Milderungsgründen, die seinem Mandanten zugutekommen würden.

So sei er bis zur Tat am 1. Oktober 2019 völlig unbescholten gewesen und er habe auch am Tag nach der Tat ein vollinhaltliches Geständnis abgelegt und auch eine teilweise Schadenswiedergutmachung geleistet. "Es ist offensichtlich, von wem die Initiative ausgegangen ist", meinte der Verteidiger mit Blick auf den Erstangeklagten.

"Motiv Habgier besonders verwerflich"

Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth betonte, es würden gleich mehrere Erschwerungsgründe vorliegen. "Habgier ist als Motiv ein besonders verwerflicher Beweggrund", sagte sie mit Verweis darauf, dass die beiden die Lebensversicherung der Frau kassieren wollten.

Die Frau würde mit den schweren Dauerfolgen der Explosion ihr ganzes Leben lang zu kämpfen haben. Und außerdem sei die Tat "besonders heimtückisch" begangen worden. Die Männer hätten gewusst, dass ihr Opfer oft etwas im Internet bestellt und die Bombe deshalb als Versandpaket getarnt.

Neben einer Verurteilung im Sinne der Anklage forderte Wohlgemuth auch noch die Einweisung des Ex-Mannes des Opfers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sie verwies auch auf das Beweisverfahren, das ergeben hatte, dass die Frau den Anschlag nur mit Glück überlebt hatte.

Das Urteil:

Der Ex-Mann fasste 17 Jahre und acht Monate Haft aus, er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sein Komplize muss für 16 Jahre ins Gefängnis.

Beide Angeklagten erbaten drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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