Bombenanschlag auf Kärntnerin: "Ich bin um mein Leben gerannt"

KÄRNTEN: BOMBENANSCHLAG - PROZESS IN KLAGENFURT
Zwei 29-jährige Kärntner wegen versuchten Mordes vor Gericht. Mit einem Urteil wird am Dienstag gerechnet.

Unter großem Medieninteresse hat am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess wegen Mordversuchs gegen zwei Kärntner begonnen. Den beiden 29-jährigen, ehemaligen Soldaten wird vorgeworfen, am 1. Oktober 2019 in Guttaring (Bezirk St. Veit an der Glan) einen Bombenanschlag auf die Ex-Frau eines der Angeklagten verübt zu haben. Die Frau überlebte schwerst verletzt.

Staatsanwältin: "Langfristig geplant"

Die Verhandlung wurde mit den Eröffnungsvorträgen von Staatsanwältin und Verteidigern gestartet.

Der Ex-Mann des 27-jährigen Opfers soll gemeinsam mit seinem Komplizen die Tat von langer Hand geplant haben, führte Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth aus. Am Tag der Tat legte der Komplize des Mannes eine selbst gebaute Paketbombe vor die Haustür der Frau und läutete, der Ex-Mann betätigte die Zündung, als das Opfer öffnete.

Der Erstangeklagte war sechs Jahre lang mit dem späteren Opfer verheiratet. Die Beziehung ging in die Brüche, da der Mann immer wieder aggressiv geworden sei - auch gegen den gemeinsamen, heute achtjährigen Sohn. Der 29-Jährige wollte sich nicht mit dem Beziehungsende abfinden, schilderte Wohlgemuth, weshalb er gemeinsam mit seinem Freund den perfiden Tatplan schmiedete. Der Ex-Mann soll auch eine Lebensversicherung des Opfers kassieren haben wollen.

Schon im Sommer 2019 bestellten die beiden Bauteile für eine Bombe im Internet, sie führten auch Probesprengungen in einem Wald durch. Am Tag der Tat holte der Erstangeklagte seinen Freund von der Kaserne ab, in der er seinen Dienst versah - beide waren als Bundesheerbedienstete tätig gewesen. Sie fuhren nach Guttaring, wo sie die Kennzeichentafeln des Autos mit Klebeband überklebten. Sie setzten Perücken auf und trennten sich - der Ex-Mann des Opfers ging in Sichtweite zur Haustür in Stellung.

Amazon-Paket

Währenddessen fuhr der Zweitangeklagte zum Mehrparteienhaus, in dem die Frau mit ihren Kindern wohnte. Er legte die Bombe vor die Tür. Sie befand sich in einem Amazon-Paket, darauf hatten die beiden Täter sogar ein Etikett mit Namen und Adresse des Opfers angebracht. Der Zweitangeklagte läutete bei der Frau und rannte weg.

"Das Opfer stupste das Paket vor der Tür leicht an, daraufhin bewegte sich ein Zäpfchen unter dem Etikett - wie wir heute wissen, war das der Zünder", sagte Wohlgemuth. Der Ex-Mann hatte zu diesem Zeitpunkt den Fernauslöser betätigt.

Dass die Frau überlebt hatte, sei nur durch zwei Zufälle möglich gewesen, sagte Wohlgemuth: "Zum einen eine Verzögerung bei der Zündung und zum anderen, dass die Frau ein paar Schritte zur Seite gemacht hat." Sie erlitt schwere Verbrennungen an Armen, Beinen und Rücken: "40 bis 50 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt", sagte Wohlgemuth.

Wiederholungsgefahr

Der Erstangeklagte habe sich im Ermittlungsverfahren damit verteidigt, dass die Bombe lediglich eine "Feuerwerkskiste" gewesen sei, er habe die Frau nur erschrecken wollen. Was ihn angeht, stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - die Gefahr sei groß, dass der Angeklagte weitere Straftaten mit schweren Folgen begeht.

Hans Gradischnig, der Verteidiger des Erstangeklagten, sagte, sein Mandant sei ein "kranker Mensch, der abgeirrte Gedanken" gehabt und "Verfolgungs- und Verschwörungsideen" entwickelt habe: "Alle Handlungen sind unter diesem Gesichtspunkt zu erklären" - auch, wenn man eine solche Tat weder erklären noch entschuldigen könne. Der Mann werde sich schuldig bekennen, er habe die Sprengkraft der Bombe unterschätzt.

Gunter Huainigg, der Verteidiger des Zweitangeklagten, sagte, sein Mandant werde die volle Verantwortung übernehmen. Die Tat tue ihm irrsinnig leid und er würde sie ungeschehen machen, wenn er könnte. Huanigg beteuerte, dass sein Mandant mit dem Bau der Bombe "sehr wenig" zu tun gehabt habe: "Er beschönigt aber nichts, was die Tat angeht."

Ex-Mann: "Es sollte nur kleschen"

Als nächstes war die Befragung des Hauptangeklagten an der Reihe. Über weite Strecken hinweg relativierte der 29-Jährige die Tat. Er sei wegen des Sorgerechtsstreit mit seiner Ex-Frau verzweifelt gewesen. "Während der Scheidung hat sie eine blühende Fantasie entwickelt", sagte der Mann.

Der Mann gab die Tat zwar zu, rechtfertigte sich aber damit, dass er niemanden verletzen wollte: "Ich wollte sie nur erschrecken, es sollte nur kleschen."

Zur Tat selbst gab der Mann an, dass er von seinem Standort, wo er mit dem Zünder gewartet hatte, gar keine Sicht zum Eingang des Hauses gehabt habe. Dass er überhaupt einen Fernzünder verwendet hatte sei eine Vorsichtsmaßnahme gewesen: "Den Sprengsatz direkt zu zünden, wäre zu gefährlich gewesen, es hätte ja niemand verletzt werden sollen."

"Wie passt das zusammen, wenn Sie sagen, Sie hatten keinen Einblick zum Eingang, aber Sie wollten niemanden verletzen?", fragte Richter Lutschounig. "Es war ja gar nicht geplant, dass sie herunterkommt. Sie hätte die Explosion nur über die Gegensprechanlage hören sollen", antwortete der Angeklagte. Warum er dann ein Adressetikett auf das Paket geklebt hätte, wollte Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth wissen: "Das stimmt nicht, es war ein unbeschriftetes Paket", gab der 29-Jährige zurück.

Effekt einer Silvesterbox

Der Angeklagte spielte auch seine Rolle beim Bau der Bombe herunter. Er habe überhaupt nur die Teile dafür - Zünder, Schwarzpulver und Bleikugeln - bestellt. Zusammengebaut habe die Bombe hauptsächlich sein Komplize.

"Warum eigentlich Bleikugeln?", wollte Richter Lutschounig wissen. "Ich habe gedacht, das wird so ein Effekt wie bei einer Silversterbox, die man im Geschäft kauft", antwortete der Mann. "Sie glauben, bei so einer Box sind Bleikugeln drin?", hakte der Richter nach. "Das weiß ich nicht", gab der Angeklagte an.

Auch dass in den Rückständen der Bombe Spuren von "Metallknallsätzen" gefunden seien, die man extra bestellen habe müssen, wollte der 29-Jährige nicht gewusst haben. Es stimme aber, dass das Duo im Wald eine Probe-Bombe gezündet habe. Dafür habe man 100 Gramm Schwarzpulver und etwas Benzin verwendet, was "nur einen Knall" verursacht hätte. In der Bombe, die man der 27-Jährigen vor die Tür gelegt hatte, seien schließlich 400 Gramm Schwarzpulver gewesen.

Komplize belastet Ex-Mann

Der Komplize des Ex-Mannes bekannte sich vollinhaltlich schuldig und belastet den Erstangeklagten schwer.

Wie der Komplize vor dem Geschworenensenat aussagte, sei er von dem Ex-Mann des Opfers unter Druck gesetzt worden.

Anders als der Ex-Mann gab er zu, dass ein Mordanschlag geplant gewesen sei. Der Ex-Mann der zum Tatzeitpunkt 27-jährigen Frau hätte 300.000 Euro aus der Lebensversicherung des Opfers kassieren wollen. Ihm selbst seien 100.000 Euro versprochen worden. "Ich war verschuldet und es stand im Raum, dass ich Vater werde."
 

"Habe mich verleiten lassen"

"Haben Sie sich nie Gedanken gemacht, dass die Versicherung nicht zahlen wird? Oder dass der Verdacht ja sofort auf den Begünstigten fallen wird?", fragte Lutschounig.

"Ich habe nicht nachgedacht und habe mich verleiten lassen", erklärte der Angeklagte. Er bestritt auch, dass der Plan für die Bombe von ihm gekommen sei: "Ich habe mich damit überhaupt nicht ausgekannt."

Er bekräftigte jedoch einen der schwerwiegendsten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: "Es war geplant, dass er die Bombe zündet, wenn das Opfer aus dem Haus kommt."

Opfer: "Unbeschreibliche Schmerzen"

Am Nachmittag sagte die 27-jährige Kärntnerin aus und schilderte äußerst gefasst, was am Tag der Tat passiert war.

Am betreffenden Tag, dem 1. Oktober 2019, hatte die Frau gerade erst ihren Sohn in die Schule geschickt, als es zwei Mal läutete - ein Klingelzeichen, das sie mit ihrem Postzusteller ausgemacht hatte, wenn dieser ein Paket für sie vor der Tür deponiert hatte.

"Schon als ich die Wohnung verlassen habe, habe ich ein ungutes Gefühl gehabt", sagte die dreifache Mutter. Das Paket vor der Tür kam ihr komisch vor, weshalb sie es mit einem Finger anstieß.

"Plötzlich ist ein Zäpfchen an der Außenseite des Pakets aufgestanden und es hat herausgeraucht. Ich habe einmal gehört, dass man bei einer Explosion wegen der Druckwelle von einem Gebäude weglaufen soll.

Und deshalb bin ich um mein Leben gerannt", sagte die 27-Jährige. Nach ein paar Metern detonierte die Bombe. "Die Druckwelle hat mich mehrere Meter weit weg geschleudert. Ich habe fürchterlich geschrien, hatte unbeschreibliche Schmerzen", erzählte die Frau.

"Muss für meine Kinder stark sein"

Ihre ersten Gedanken galten aber ihren einjährigen Zwillingen, die noch in der Wohnung schliefen. Sie rappelte sich auf und rannte in die Wohnung, wo sie den Notarzt verständigte. Daraufhin stellte sie sich in die Dusche. Sie wurde ins Landeskrankenhaus Graz geflogen und zwölf Mal operiert - 40 bis 50 Prozent ihrer Haut waren verbrannt, noch heute hat die 27-Jährige großflächige, sichtbare Brandnarben.

Wie heftig die Explosion gewesen sein musste, wurde klar, als Richter Lutschounig die Kleidungsstücke vorzeigte, welche die 27-Jährige damals getragen hatte: Eine Jeanshose und ein T-Shirt, beides völlig zerfetzt. Auch psychisch leide die Frau noch unter dem Vorfall, sagte sie: "Aber ich versuche, für meine Kinder stark zu sein."

Aggression führte zur Trennung

Ihre Ehe mit dem angeklagten 29-Jährigen sei erst harmonisch gewesen - dann sei dieser aber immer wieder aggressiv geworden, was schließlich zur Trennung geführt habe.

Wegen verdächtiger Aussagen des 29-Jährigen habe sie schon länger Angst gehabt, dass er ihr etwas antun werde: "Ich habe damit gerechnet, dass einmal etwas passiert, ich habe nur nicht gewusst, wann." Auch habe sie das Gefühl gehabt, dass sie von ihrem Ex-Mann verfolgt werde.

Zur Sprache kam auch eine Lebensversicherung, die der 29-Jährige für die Frau im Jahr 2017 abgeschlossen hatte. "Ich habe davon nichts gewusst", sagte die 27-Jährige, "wenn ich 2017 schon den Gedanken hatte, mich zu trennen - warum hätte ich denn so etwas abschließen sollen?"

Die Verhandlung wurde auf morgen, Dienstag, vertagt, dann soll auch das Urteil fallen. Neben Zeugenaussagen sind die Erörterungen von drei Gutachten geplant: Ein medizinischer Sachverständiger soll Auskunft über die Verletzungen der Frau geben, ein Sprengstoff-Sachverständiger über den Aufbau und die Sprengkraft der Bombe.

Und auch ein psychiatrischer Sachverständiger soll zu Wort kommen - die Staatsanwaltschaft hat nämlich beantragt, den Ex-Mann des Opfers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

Kommentare