Serie an Bombendrohungen gegen Bahnhöfe: Wer zahlt die Einsätze?

Die erste Bombendrohung traf den Hauptbahnhof in Graz (Symbolbild)
Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt, St. Pölten, Amstetten und Bregenz - sieben Kommunen, sieben Bombendrohungen. Und das binnen vier Tagen.
Das Schema ist immer das gleiche: Bei der Landespolizeidirektion des jeweiligen Bundeslandes geht ein E-Mail mit einer Drohung ein, wonach Sprengsätze auf Bahnhöfen deponiert worden seien.
Die Polizei fuhr in allen betroffenen Städten den für solche Fälle gebotenen Einsatzplan hoch, der vom Sicherheitspolizeigesetz vorgegeben ist: Erst eine Gefahreneinschätzung, dann folgen Evakuierungen, Platzräumungen, Straßensperren. Hunderte Beamtinnen und Beamte waren seit Montag in den sechs Bundesländern im Einsatz. Gefunden wurden zum Glück nichts.
Doch hängen diese Fälle zusammen und wer zahlt die daraus entstandenen Kosten? Ein Überblick.
Gibt es bereits Hinweise auf den oder die Täter?
Dazu halten sich die Landespolizeidirektionen bedeckt, "aus kriminaltaktischen Gründen". Jedenfalls haben die Ermittlungen eine andere Ebene erreicht, die jeweiligen Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sind bereits am Zug.
Sollte ein Täter oder eine Tätergruppe für alle Drohungen verantwortlich sein, dürften die Erhebungen in einem Bundesland bzw. einer Staatsanwaltschaft zusammengeführt werden. Im dem Fall könnte das die Anklagebehörde in Graz sein, da hier am Montag die ersten Drohungen gegen Hauptbahnhof und Ostbahnhof eingingen.
Aus der Polizei in Niederösterreich hieß es Donnerstagmittag, dass man aufgrund des Inhaltes der Schreiben in allen Fällen vom selben Verfasser ausgehen. Verschränkte Ermittlungen seien "im Laufen".
Welche Strafe droht?
Das Strafgesetzbuch gibt mehrere Möglichkeiten vor. Laut Rechtsexperten sind gefährliche Drohung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) sowie Landzwang möglich (Strafandrohung von bis zu drei Jahren Haft): Dieser Paragraf bedeutet, grob umschrieben, einen "größeren Personenkreis in Furcht und Unruhe zu versetzen".
Sollte auch eine terroristische Vereinigung angenommen werden, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre Haft.
Wer trägt die Kosten für Einsätze bzw. Stillstand der Züge?
Der Verursacher, sobald eben der mutmaßliche Täter gefunden, angeklagt und rechtskräftig verurteilt wurde. Dann wechselt der Fall vom Straf- in das Zivilrecht. Sollte der Verdächtige noch minderjährig ohne eigenes Einkommen sein (etwa ein Schüler), droht den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, für die Kosten aufkommen zu müssen.
Allein in Linz standen etwa Mittwochabend 60 Züge stundenlang still, auch rund 100 Busse und Straßenbahnen konnten nicht wie gewohnt rund um den Hauptbahnhof verkehren. Welche Kosten den ÖBB beziehungsweise den betroffenen Verkehrsbetrieben entstanden sind, lässt sich noch nicht beziffern.
Wie viel kostet ein Polizeieinsatz überhaupt?
Die Einsatzkosten der Exekutive sind vorerst nur einschätzbar: Sie berechnen sich aus der Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten, dem Einsatz von Hundestaffeln oder eines Polizeihubschraubers.
Aus einer Bombendrohung in Linz im Mai dieses Jahres gibt es aber eine konkrete Summe, die als Richtwert dienen kann: Nach einer Bombendrohung wurde ein Gymnasium geräumt, rund 120 Polizistinnen und Polizisten sowie die Cobra und Sprengstoffexperten waren im Einsatz - die Kosten für diesen einen Einsatz bezifferte die Exekutive später mit rund 30.000 Euro.
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