Bezirkshauptmann von Hermagor erneut wegen Briefwahl verurteilt

Prozess gegen Anästhesisten beginnt
Gleiche Vorgangsweise wie bei Bundespräsidenten-Wahl schon bei Nationalratswahl 2014 angewendet. Zusatzstrafen für Wahlleiter und Stellvertreter. Nicht rechtskräftig.

Der Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zum zweiten Mal wegen Unregelmäßigkeiten beim Auszählen von Briefwahlstimmen verurteilt worden.

Diesmal ging es um die Nationalratswahl 2014, Wahlleiter Pansi und sein Stellvertreter hatten die Briefwahlkuverts am Wahlabend aufgeschlitzt, laut Protokoll war aber beurkundet, dass dies erst am Montag vorgenommen worden sei.

Bereits nach BP-Wahl verurteilt

Die beiden waren wegen des gleichen Delikts bei der Bundespräsidentenwahl bereits zu Geldstrafen verurteilt worden. Beide zeigten sich geständig, wiesen aber wie schon im ersten Verfahren darauf hin, auf Basis eines Beschlusses der Wahlkommission gehandelt zu haben. Die Bitte der Verteidiger, die Causa mit einer Diversion zu erledigen, lehnte Richterin Sabine Roßmann ab.

Sie verurteilte die beiden Angeklagten zu Zusatzstrafen von jeweils 60 Tagessätzen, beim Bezirkshauptmann liegt er bei 100 Euro, bei seinem Stellvertreter sind es 63 Euro. Beide nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, er müsse an die Oberstaatsanwaltschaft berichten, sagte er.

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