Bewerberin bedrängt: Gericht sprach Haftstrafe für Ex-Rektor aus

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
Laut Münchner Landesgericht zwei Jahre und neun Monate Haft wegen sexueller Nötigung in drei Fällen.

Ein ehemaliger Rektor des Salzburger Mozarteums und früherer Präsident der Münchner Musikhochschule ist wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der 63-Jährige am Mittwochabend am Münchner Landgericht freigesprochen.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau bei drei Bewerbungsgesprächen zwischen 2007 und 2013 sexuell genötigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zudem vorgeworfen, eine andere Frau im Jahr 2004 in seinem Büro vergewaltigt zu haben. Von diesem Vorwurf wird er freigesprochen. Mit letzter Sicherheit habe man nicht feststellen können, dass der Sex gegen den Willen der Frau erfolgte, erklärt die Vorsitzende Richterin.

Sexualstrafrecht neu: "Nein heißt Nein"

Und nach dem alten Sexualstrafrecht, das in diesem Fall noch greift, lag eine Vergewaltigung dann vor, wenn ein Täter Gewalt anwendete oder mit Gewalt drohte, um sexuelle Handlungen ausführen zu können. Heute gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein": Entscheidend ist, dass das Opfer die sexuelle Handlung nicht gewollt hat.

Die beiden Frauen, die als Nebenklägerinnen in dem Prozess in München auftreten, sind nicht die ersten, die solche Anschuldigungen gegen den 63-Jährigen erhoben haben. Der Mann war bereits im April 2017 wegen sexueller Nötigung einer Professorin in zweiter Instanz zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Urteil hatte er die Frau in zwei Fällen sexuell bedrängt. Der Fall liegt derzeit beim Oberlandesgericht.

Die Verteidiger fordern am Mittwoch Freispruch für ihren Mandanten, der im dunkelblauen Anzug und mit akkurat rasiertem Bart vor Gericht erschienen ist. Es gebe keine Beweise, die die Ausführungen des 63-Jährigen widerlegten - Aussage stehe gegen Aussage. Sie sprechen von einem "Klima der Denunziation im Umfeld der Hochschule". Zeugen hätten sich in Widersprüche verstrickt und wüssten vieles nur vom Hörensagen. Nach dem Urteil kündigen die Verteidiger an, Revision einzulegen.

Die Anklagebehörde dagegen zweifelt nicht an den Aussagen der beiden Opfer. Da sie einander nicht gekannt hätten, sei ausgeschlossen, dass es sich um eine Intrige handeln könne, argumentiert Staatsanwältin Elke Bönisch. Der Angeklagte selbst sieht in den Vorwürfen vor allem einer der beiden Frauen enttäuschte Hoffnungen auf einen Job - und auf eine mögliche Beziehung.

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