Bestechungsvorwürfe rund um Koralmbahn in Kärnten

Bestechungsvorwürfe rund um Koralmbahn in Kärnten
Die WKStA erhebt Anklage gegen 23 Personen. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. Auch sechs Beamte werden verdächtigt.

Am Bau der Koralmbahn sind viele Firmen beteiligt, eine davon hat offenbar zu unlauteren Mitteln gegriffen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA erhebt Anklage gegen 23 Personen, und zwar wegen Bestechung. Betroffen sind dabei sowohl "Geber" als auch "Nehmer". 

„Es gibt Strafanträge gegen 23 Angeklagte wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung nach Paragraf 306, Absatz 1 und wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung nach Paragraf 307b des Strafgesetzbuches“, sagte der Sprecher des Landesgerichtes, Christian Liebhauser-Karl.

Mitarbeiter eines Kärntner Bauunternehmens haben, so der Vorwurf der Ankläger, Reisegutscheine, Essenseinladungen, Tankgutscheine, teure Weinflaschen und dergleichen Mitarbeitern von Ämtern und Behörden angeboten. In beiden Fällen liegt der Strafrahmen bei höchstens zwei Jahren Haft. Das Großverfahren wurde Richter Dietmar Wassertheurer zugeteilt. Die Strafanträge sind den Beschuldigten bereits zugestellt worden.

 

Anzeigen gegen mehrere Beamte

Unter den 23 Beschuldigten, denen im Zusammenhang mit dem Bau der Koralmbahn Bestechung vorgeworfen wird, sind auch mehrere Beamte. Konkret sind es zwei Bedienstete einer Polizeiinspektion aus dem Lavanttal, außerdem dürften vier Bedienstete des Landes Kärnten betroffen sein. Ihnen drohen im Falle einer Verurteilung aber auch bei einer Diversion disziplinarrechtliche Maßnahmen.

Im Amt der Kärntner Landesregierung wusste man seit Mai 2017 von dem Verfahren. „Konkret wurde Anfang Mai 2017 eine Sicherstellungsanordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durch das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung übermittelt und das Amt auf diesem Wege informiert“, teilte Landesamtsdirektor Dieter Platzer am Mittwoch schriftlich auf Anfrage mit. Daraufhin seien alle beschuldigten Mitarbeiter niederschriftlich befragt worden, Disziplinarverfahren wurden eingeleitet. Diese wurden allerdings für die strafrechtlichen Verfahren unterbrochen.


„Dienstrechtliche Konsequenzen prüfen“

Laut Platzer seien unter den Betroffenen keine Mitarbeiter in Führungsfunktion oder besonderer Entscheidungsbefugnis. „Dienstrechtliche Konsequenzen sind im Anschluss an das gerichtliche Verfahren zu prüfen“, so der Landesamtsdirektor.

Auf Nachfrage hieß es in der Landesregierung, dass im Mai 2017 eingesehen oder übergeben worden seien. Bei der Polizei haben zwei Bedienstete einen Strafantrag bekommen, sagte Sprecher Rainer Dionisio am Mittwoch. Von den Verdachtsmomenten weiß man in der Landespolizeidirektion ebenfalls seit 2017, in die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe man aber keinen Einblick. „Zuerst wird die Justiz entscheiden müssen, ob es ein strafbares Fehlverhalten gegeben hat oder nicht. Falls das Gericht das bejaht, können wir eine disziplinäre Verantwortung prüfen,“ so der Polizeisprecher.
 

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