Beistand für Ex-Bürgermeister Schaden: Heinz Fischer für Amnestie

OGH-PROZESS ZUR BERUFUNG VON HEINZ SCHADEN
Salzburgs Ex-SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden bekommt prominente Hilfe von altgedienten Parteifreunden.

Eine Woche nach seiner Verurteilung im Swap-Prozess bekommt Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden prominente Unterstützung. Vor allem aus seiner Partei, der SPÖ. Altbundespräsident Heinz Fischer schlägt in den Salzburger Nachrichten eine Begnadigung für Schaden vor, Ex-Vizekanzler Hannes Androsch bietet nicht nur finanzielle Unterstützung an.

Fischer bezeichnet das Urteil – Schaden wurde zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt verurteilt – in der Zeitung als „sehr problematisch“. Er stütze sich bei dieser Bewertung auch auf die Meinung „sehr hochrangiger Juristen“. „Es gibt in der Rechtsordnung die Möglichkeit eines Gnadenakts durch den Bundespräsidenten“, meint Fischer.

Amnestie bei Fußfessel unwahrscheinlich

Androsch wiederum bietet Schaden eine Tätigkeit in seinem „eigenen Bereich“ an. Um die unbedingte Strafe mit Fußfessel verbüßen zu können, braucht Schaden eine regelmäßige Betätigung. Auch bei der Bezahlung der Verfahrenskosten will sich Androsch beteiligen. Laut der Zeitung überlegen auch private Initiativen eine finanzielle Hilfsaktion.

Wie realistisch ist eine Begnadigung? Nicht sehr. Ein Sprecher des Bundespräsidenten sagte den Salzburger Nachrichten, dass es herrschende Praxis sei, dass bei Fußfesselträgern „kein Gnadenerweis möglich ist“. Ein Gnadengesuch kann jeder Verurteilte stellen, es kann auch von Dritten gestellt werden. Der Bundespräsident wird dann auf Vorschlag des Justizministeriums tätig.

Schaden ist vergangenen Mittwoch vom Obersten Gerichtshof wegen Beihilfe zur Untreue rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Er soll sechs negativ bewertete Zinstauschgeschäfte in Absprache mit Ex-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus (SPÖ) an das Land Salzburg übertragen haben. Das Land hat dadurch laut Urteil einen Schaden von drei Millionen Euro erlitten. Auch Raus wurde wie fünf weitere Angeklagte rechtskräftig verurteilt.

Kommentare