Autofahrer aufgepasst: Ab 1. November gilt Winterreifenpflicht

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Autofahrer müssen in Österreich ab 1. November bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein. Für Lkw gilt dies unabhängig von der Witterung.

Am 1. November gilt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Bei Pkw, Klein-Lkw und sogenannten Mopedautos müssen ab diesem Zeitpunkt bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein. Auch wenn es jetzt noch herbstlich-mild ist, sollte man schon jetzt einen Termin für den Reifenwechsel vereinbaren, rät der ÖAMTC. Später sind die Werkstätten oft auf Wochen ausgebucht.

Wintertaugliche Autoreifen sind mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet und speziell auf Schnee, Eis, Matsch und Kälte ausgelegt. "Die Profiltiefe von Winterreifen ist gesetzlich geregelt: Sie muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen - je nach Kilometerleistung sollten es zum Zeitpunkt des Reifenwechsels also schon noch rund sechs Millimeter sein", erläuterte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried am Freitag. "Bei Diagonalreifen schreibt das Gesetz sogar mindestens fünf Millimeter Profiltiefe vor."

Geldstrafen bis zu 10.000 Euro

Da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet, halten herkömmliche Winterreifen laut ÖAMTC in etwa fünf Saisonen. Wenn bereits Schäden erkennbar sind, sollte man, unabhängig von der Gebrauchsdauer, in jedem Fall austauschen.

"Falsche Bereifung kann nicht nur Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, sondern auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen haben", warnte Authried. Wird man in höheren Lagen vom Winter überrascht, gilt rechtlich: "Als Alternative zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern der Sommerbereifung montiert werden - das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße so gut wie durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist."

Wann die Versicherung zahlt

Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man beweisen, dass dies auch mit Winterbereifung passiert wäre, ansonsten liegt zumindest ein Mitverschulden vor. Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss der geschädigten Person jedenfalls Schadenersatz leisten. Denkbar sei, dass die Versicherung die Schadensumme beim Unfallverursachenden unter gewissen Umständen zurückverlangt - bis 11.000 Euro.

Für Kaskoversicherte, die im Winter mit Sommerbereifung verunfallen, gilt: Deckt die abgeschlossene Polizze nur "leicht fahrlässig" verursachte Schäden, zahlt die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht, sobald ein weiterer Umstand wie überhöhte Geschwindigkeit hinzukommt. "Wird bei dem Unfall auch eine Person verletzt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren", so der ÖAMTC-Jurist.

Auch das Auto selbst sollte einem Winter-Check unterzogen werden. Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache - ist die Batterie älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte man eine Überprüfung durchführen lassen. Außerdem wichtig: Frostschutz für die Scheibenwaschanlage, Wischerblätter prüfen, Gummidichtungen imprägnieren und die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung sicherstellen.

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