Stadt Graz schärft beim Schutz alter Bäume nach

Bäume in der Stadt Graz.
Die Stadt Graz novelliert die Baumschutzverordnung: Ersatzpflanzungen werden künftig nach dem Umfang des gefällten Baumstammes bemessen.

Als die alten Platanen bei der ehemaligen Vorklinik, zwei Baumriesen auf dem Gelände der Universität, gefällt werden mussten, gingen die Wogen hoch in Graz. Schließlich besitzt die Stadt eine Baumschutzverordnung, die unnötiges Fällen zugunsten von Bauprojekten verhindern soll.

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Doch der Fall der Riesen war laut Behörden unumgänglich, da beispielsweise einer von ihnen mit dem abzureißenden Gemäuer verwurzelt und eine Umpflanzung nicht möglich war.

Eine neue Berechnungsmethode

Für die Platanen werden 50 Ersatzbäume gepflanzt, ein Mehr an Baum, das künftig generell in Graz Platz finden soll: Reichte bisher ein Ersatzbaum pro Fall, wird die Neupflanzung künftig am Umfang des gefällten Baumes bemessen. Diese Berechnungsmethode bringt die Novelle der Baumschutzverordnung, die am Freitag im Stadtsenat beschlossen wird, gab die Koalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ bekannt.

Demnach gilt: Pro angefangenen 50 Zentimeter Stammumfang ist ein weiterer Baum nötig. Konkret heißt das: Bis 49 Zentimeter Umfang ist ein Ersatzbaum fällig, bis 99 Zentimeter zwei Bäume, bis 149 Zentimeter drei.

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Sollte aus Platzgründen keine ausreichende Pflanzung möglich sein, gilt finanzielle Abgeltung, aber künftig 1.500 Euro statt wie bisher 400 Euro pro Baum. Diese neue Regelung ist an die Vorschriften der Stadt Wien angelehnt.

Was die Novelle bringen soll

"Wir hoffen, dass wir mit diesem Instrument mehr Bauträger dazu bewegen können, weniger Baumbestand zu fällen", begründet KPÖ-Klubobfrau Christine Braunesreuther. „Es geht uns nicht um die Mehreinnahmen, die wir erhalten, sondern wir wollen, dass mehr alte Bäume stehen bleiben.“ 30 bis 40 Prozent der Baumfällungen in Graz stünden in Zusammenhang mit Bauvorhaben. "Für mich bedeutet das einen Meilenstein im Schutz der Bäume", versichert Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne). "Der Baumbestand wird viel besser und restriktiver geschützt."

Wer davon betroffen ist

Die Verordnung trifft jedermann, auch Privatpersonen, wenn sie Bäume auf ihrem Grundstück entfernen lassen wollen. Ausgenommen ist das Fällen kranker Bäume, hier ist unabhängig von deren Größe nur ein Ersatzbaum zu pflanzen.

Zudem wird der Gültigkeitsbereich auf all jene Flächen ausgeweitet, die in Zukunft Siedlungsentwicklung erwarten lassen können: Dazu zählen Sondernutzungsflächen wie Sport- und Badeanlagen, Schießstätten oder Spielplätze.

Und was gilt im Wald?

In den Wäldern der Stadt gilt die Verordnung nicht, hier greift das Forstgesetz: Graz zählt laut Baumkataster zu den waldreichsten Landeshauptstädten, rund ein Viertel der Stadtfläche besteht aus Wald, das sind mehr als 3.000 Hektar.

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