Ausnahmeregelung: Öffnung am 4. Adventsonntag in NÖ beschlossen

Ausnahmeregelung: Öffnung am 4. Adventsonntag in NÖ beschlossen
Supermärkte und Drogerien ausgeschlossen; die WKÖ stellen eine weitere Million Euro für regionale Gutscheinkäufe zur Verfügung.

Seit dieser Woche hat der Handel in Niederösterreich für genesene und geimpfte Personen wieder geöffnet. Heuer können Geschenke außerdem am Sonntag, 19. Dezember, gekauft werden. Die Verordnung dazu haben Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger (ÖVP) und Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) nun unterzeichnet.

Öffnen dürfen zwischen 10 und 18 Uhr aber nur jene Geschäfte, die während des vergangenen Lockdowns behördlich geschlossen waren. In Niederösterreich betrifft das etwa 4.500 Geschäfte im Einzelhandel mit 25.000 Beschäftigten. Supermärkte sowie Drogerien sind ausgenommen. Die Ausnahmeregelung sei mit den Sozialpartnern beschlossen worden, heißt es vonseiten des Landes. Es soll den betroffenen Branchen so ermöglicht werden, einen Teil des entgangenen Umsatzes im Weihnachtsgeschäft nachzuholen.

Wertschöpfung

„Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Menschen in unserem Bundesland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden. Damit halten sie Wertschöpfung im Land und sichern so Arbeitsplätze in Niederösterreich“, sagt Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger.

Laut Verordnung dürfen am Sonntag nur jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden, die sich freiwillig melden. Sie verdienen das Doppelte und bekommen einen freien Tag. Lehrlinge dürfen am 19. Dezember nicht arbeiten. Außergewöhnliche Zeiten würden außergewöhnliche Maßnahmen erfordern, sagt Königsberger-Ludwig. Der einmalige Schritt dürfe jedoch nicht dazu führen, dass generell am arbeitsfreien Sonntag gerüttelt werde.

Kaufanreiz

Um die Geschäfte wegen der Umsatzeinbußen zusätzlich zu unterstützen, starteten die Wirtschaftskammern Österreichs eine bundesweite 20-prozentige Cashback-Aktion mit einem Rückvergütungsbetrag von einer Million Euro. Diese soll laut Wirtschaftskammer Niederösterreich (WK NÖ) „so schnell wie möglich für Umsätze in den Betrieben sorgen“. Innerhalb von fünf Stunden sei der mit einer Million Euro gefüllte Topf ausgeschöpft gewesen. Laut Angaben der WK NÖ wurden 20.000 Rechnungen eingereicht und sechs Millionen Euro generiert.

„Dieses sofort umgesetzte Geld überbrückt momentan leere Kassen und gibt den Unternehmen Mut. Wir sind vom Ansturm überwältigt und haben gemeinsam mit den anderen Bundesländerkammern beschlossen, den Fördertopf nochmals zu erhöhen“, kündigt Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker eine Fortsetzung der Aktion an. Ab Mittwoch, 15. Dezember, um 9 Uhr, gibt es das Angebot noch einmal.

So funktioniert es

Kundinnen und Kunden, die Gutschein-Rechnungen auf www.wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden im 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Cashback-Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden.

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