Ärger bei Justizwachebeamten: Sie müssen für Parkplätze zahlen

Ärger bei Justizwachebeamten: Sie müssen für Parkplätze zahlen
Wegen eines Erlasses des Bundes, werden Justizwachebeamte zur Kasse gebeten. Anwälte und Freigänger dürfen gratis parken.

Der Tag X für zahlreiche Justizwachebeamte in Österreich rückt immer näher. Ab dem 1. November müssen sie für ihre Parkplätze vor Justizanstalten in ganz Österreich bezahlen. Je nach Lage und Ausstattung der Parkplätze zwischen 29 (freier Stellplatz) und 59 Euro (Garagenplatz) pro Monat.

Vor allem von der Gewerkschaft hagelt es für diese Regelung Kritik. "Es gibt so viele Möglichkeiten im Strafvollzug, finanzielle Ressourcen einzusparen. Warum man das jetzt auf dem Kopf der Mitarbeiter macht, ist für mich absolut unverständlich", sagt Justizwache-Gewerkschafter Albin Simma (GÖD). Der Grund dafür liegt für den Gewerkschafter auf der Hand: "Der Bund sucht nach Einnahmequellen, um den Strafvollzug zu sanieren. Das ist typisch Österreich."

Der Grund, warum diese Verordnung jetzt kommt, liegt für den Vorsitzenden des Zentralausschusses für Justizanstalten, Martin Johann Schöpf, aber ganz woanders.

Missstände

Jahrelang wurden zugewiesene Garagenstellplätze im Gerichtsbereich der Justiz nicht verrechnet, meint Schöpf. "Und jetzt auf einmal kommen sie drauf, dass das passiert ist und wollen das beseitigen." Darum, meint der Vorsitzende, werden nun gleich alle Justizbediensteten zur Kasse gebeten.

Das Gesetz, auf welches sich der Erlass des Bundesministeriums für Justiz beruft, gibt es bereits seit 2013 und liegt im Ressort des Finanzministeriums (BMF). "Und auch davor gab es schon ein analoges Gesetz", erklärt Sprecher Johannes Pasquali.

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