Der Tag X für zahlreiche Justizwachebeamte in Österreich rückt immer näher. Ab dem 1. November müssen sie für ihre Parkplätze vor Justizanstalten in ganz Österreich bezahlen. Je nach Lage und Ausstattung der Parkplätze zwischen 29 (freier Stellplatz) und 59 Euro (Garagenplatz) pro Monat.
Vor allem von der Gewerkschaft hagelt es für diese Regelung Kritik. "Es gibt so viele Möglichkeiten im Strafvollzug, finanzielle Ressourcen einzusparen. Warum man das jetzt auf dem Kopf der Mitarbeiter macht, ist für mich absolut unverständlich", sagt Justizwache-Gewerkschafter Albin Simma (GÖD). Der Grund dafür liegt für den Gewerkschafter auf der Hand: "Der Bund sucht nach Einnahmequellen, um den Strafvollzug zu sanieren. Das ist typisch Österreich."
Der Grund, warum diese Verordnung jetzt kommt, liegt für den Vorsitzenden des Zentralausschusses für Justizanstalten, Martin Johann Schöpf, aber ganz woanders.
Missstände
Jahrelang wurden zugewiesene Garagenstellplätze im Gerichtsbereich der Justiz nicht verrechnet, meint Schöpf. "Und jetzt auf einmal kommen sie drauf, dass das passiert ist und wollen das beseitigen." Darum, meint der Vorsitzende, werden nun gleich alle Justizbediensteten zur Kasse gebeten.
Das Gesetz, auf welches sich der Erlass des Bundesministeriums für Justiz beruft, gibt es bereits seit 2013 und liegt im Ressort des Finanzministeriums (BMF). "Und auch davor gab es schon ein analoges Gesetz", erklärt Sprecher Johannes Pasquali.
Betroffen von dem Erlass sind alle Bundesbediensteten. Nicht nur die Justizanstalten. Aber gerade dort regt sich der meiste Widerstand. "Es gibt zum Beispiel Standorte wie der in Sonnberg (in der Gemeinde Hollabrunn in Niederösterreich, Anm.), wo es kaum öffentliche Verkehrsmittel gibt. Da sind die Beamten auf ein Auto angewiesen. Vor allem gerade dann, wenn sie Schichtdienst haben und mitten in der Nacht fahren müssen", sagt Gewerkschafter Simma.
Ausnahmen
Die Generaldirektion und die Personalvertreter der Justiz haben versucht, für die Anstalten in Sonnberg, Göllersdorf, Schwarzau, Gerasdorf, Hirtenberg (alle Niederösterreich), Suben, Asten, Garsten (alle Oberösterreich), Salzburg, Innsbruck und Graz-Karlau beim Finanzministerium um eine Ausnahmeregelung anzusuchen. "Denn bei diesen Anstalten ist es wirklich schwierig öffentlich hinzukommen", erklärt Simma.
Vom KURIER erfuhr der Gewerkschafter, dass die Ausnahmeregelungen abgelehnt wurden. "Auf diese Info habe ich eigentlich gewartet. Aber klar ist, dass wir da als Gewerkschaft weiter an einer Lösung arbeiten werden und um einen Gesprächstermin beim Finanzminister ansuchen werden."
Zweiter Anlauf
Laut Schöpf, will man nun mit neuen Argumenten weiter an einer Lösung arbeiten: "Die Verordnung lässt durchaus Ausnahmen zu." Und es gehe nicht um eine Privilegienstellung: "Wir wollen keine Gratis-Parkplätze für alle Justizangestellten. Vom Stadtgebiet mit Parkraumbewirtschaftung oder Garagen sprechen wir nicht. Es geht hier um den ländlichen Bereich, wo man auf das Auto angewiesen ist."
Justizwache-Gewerkschafter Albin Simma will, wenn nötig, auch vor Gericht ziehen.
Laut Schöpf, spricht die Verordnung von zugewiesenen Stellplätzen. Davon gebe es aber nur sehr wenige: "Der überwiegende Teil der Stellplätze ist frei verfügbar. Wenn die Beamten mit dem Auto kommen, dann können sie sich hinstellen. Wenn kein Platz mehr frei ist, müssen sie sowieso woanders parken." Für Schöpf entspricht das einer der besagten Ausnahmen.
Prozesse möglich
Laut Gewerkschafter Simma, gibt es bereits JA-Bedienstete, die sich einen Rechtsbeistand bei der Gewerkschaft gesucht haben und gegen diesen Erlass prozessieren wollen. Dementsprechend gibt sich der Gewerkschafter kämpferisch: "Wir werden diese Ungleichbehandlung vor Gericht bekämpfen."
Mit dem Stichwort Ungleichbehandlung argumentiert auch das Finanzministerium, wie Sprecher Pasquali erklärt: "Wir sehen keinen Grund für eine Ausnahmeregelung, denn wir legen auf die Gleichbehandlung mit anderen Ressorts und Bediensteten großen Wert." Was also für die Justizanstalt Josefstadt in Wien gilt, ist künftig auch für Göllersdorf und Co. Pflicht.
Apropos Josefstadt. Dort müssen Bedienstete schon heute 59 Euro pro Monat für einen Garagenstellplatz berappen. "In Städten oder Gegenden, wo es eine Parkraumbewirtschaftung gibt, müssen die JA-Bediensteten bereits jetzt bezahlen. Wir verstehen aber nicht, warum es gerade in Gebieten, wo viel Platz ist, zu solchen Forderungen kommt", sagt Simma.
Freigänger, Anwälte und Besucher parken gratis
Was die Gewerkschaft und auch betroffene Justizwachebeamte aufregt, ist, dass von dieser Regelung der zu bezahlenden Parkplätze nur Bedienstete des Bundes betroffen sind. Anwälte, Freigänger oder Besucher dürfen weiterhin kostenlos auf den Plätzen stehen. "Das Finanzministerium argumentiert damit, dass es zu teuer wäre, die Parkplätze mit verschiedenen Überwachungssystemen auszustatten", ärgert sich Gewerkschafter Simma.
Als Konsequenz wird es im November Dienststellenversamlungen geben, also kurzum Streiks, um zum einen die Mitarbeiter über die neue Regelung zu informieren und den Unmut kundzutun. "Da geht die Anstalt in den Notbetrieb", erzählt ein Justizwachebeamter, der anonym bleiben möchte.
Hoffnung auf Einsicht
Den Bedarf dafür sieht man auch im Justizministerium, berichtet eine Sprecherin: "Selbstverständlich sind wir uns der Tatsache bewusst, dass es dadurch zu einer Mehrbelastung für die Beamten kommt. Leider wäre es aber eine unzulässige Ungleichbehandlung eine Ausnahme von der bundesweiten Regelung für Justizwachebeamte zu machen."
Ganz aufgegeben hat Gewerkschafter Simma den Kampf gegen die neue Regelung noch nicht. Er hofft auf Einsicht des Finanzministeriums. Denn für ihn steht fest, dass die Beamten nicht für die prekäre finanzielle Lage der Justiz verantwortlich gemacht werden sollen: "Jede moderne Firme, die gute Fachleute braucht, stellt ihren Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung. Warum das beim Arbeitgeber Österreich nicht funktioniert, kann ich nicht nachvollziehen. Gerade dann, wenn Justizwachebeamte so dringend gesucht werden."
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