Achtung: "Situative Winterreifenpflicht" - Strafen bis zu 5.000 Euro drohen

Achtung: "Situative Winterreifenpflicht" - Strafen bis zu 5.000 Euro drohen
Winterreifenpflicht bei Schnee, Matsch oder Eis bis 15. April.

Dieses Wochenende gibt der Winter ein erstes, kräftiges Lebenszeichen von sich. Sogar in Wien soll es am Freitag schneien. 

Müssen Sie also mit Winterreifen unterwegs sein? Generell nicht - bei Schnee, Matsch oder Eis aber eben schon. Seit Anfang November gilt wieder die sogenannte "situative Winterausrüstungspflicht" für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen.

Bis zu 5.000 Euro Strafe

Heißt: Autofahrer müssen in Österreich bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Erlaubt sind Ketten aber nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Die Polizei kann bei Verstößen gegen die Ausrüstungspflicht Strafen bis 5.000 Euro verhängen.

Lkw und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen müssen seit 1. November zumindest auf den Antriebsrädern mit Winterreifen ausgestattet sein.

Für diese Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.

Mit der sogenannten 4er-Regel (vier Millimeter Mindestprofiltiefe, alle vier Reifen müssen Winterreifen beziehungsweise Ganzjahresreifen sein und die Reifen sollten nicht älter als vier Jahre - abhängig von Kilometerleistung und Fahrprofil - sein) ist man laut ARBÖ auf der sicheren Seite. Sind keine Winterreifen am Fahrzeug montiert, kann dies nicht nur hohe Strafen nach sich ziehen, sondern auch für Autofahrerinnen und Autofahrer sehr gefährlich werden. Auch der Reifendruck sollte des Öfteren überprüft werden.
 

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